Überbauungsplan Oberwaldstrasse

Sondernutzungsplan · Waldkirch

Dokument

Nummer
1999-8961
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Waldkirch
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
21.12.1998
Genehmigt
20.04.1999
Publiziert
12.01.1999
In Kraft seit
20.04.1999

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

20. April 1999

Gemeinderat 9205 Waldkirch

VII 89 Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -

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Teilzonenplan Oberwaldstrasse Überbauungsplan Oberwaldstrasse

Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 9 0 0.- (Fr. 4 0 0 .- für den Teilzonenplan; Fr. 5 0 0 .- für den Überbauungsplan).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leitendes Planungsamtes

Z /

Dr. P/Flaad

G-Waldkirch Genehmig bdbih 0552 19990420 doc

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Waldkirch Genehmig bdbih 0552 19990420 doc

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