Überbauungsplan Oberwaldstrasse
Sondernutzungsplan · Waldkirch
Dokument
- Nummer
- 1999-8961
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Waldkirch
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 21.12.1998
- Genehmigt
- 20.04.1999
- Publiziert
- 12.01.1999
- In Kraft seit
- 20.04.1999
Karte
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Dateien
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
20. April 1999
Gemeinderat 9205 Waldkirch
VII 89 Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -
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Teilzonenplan Oberwaldstrasse Überbauungsplan Oberwaldstrasse
Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 9 0 0.- (Fr. 4 0 0 .- für den Teilzonenplan; Fr. 5 0 0 .- für den Überbauungsplan).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leitendes Planungsamtes
Z /
Dr. P/Flaad
G-Waldkirch Genehmig bdbih 0552 19990420 doc
Baudepartement Planungsamt
Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
G-Waldkirch Genehmig bdbih 0552 19990420 doc
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