Baulinienplan Lauftenbach und Zuflüsse
Sondernutzungsplan · Waldkirch
Dokument
- Nummer
- 2003-8960
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Waldkirch
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 09.06.1999
- Genehmigt
- 13.05.2003
- Publiziert
- 25.08.1999
- In Kraft seit
- 13.05.2003
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9205 Waldkirch
13. Mai 2003
Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -
Baulinienplan Lauftenbach und Zuflüsse
Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
ü. Strauss
G -W kir G eneh Lauftenbach ThB 1151
Baudepartement Amt für Raumentwicklung
Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie: - Amt für Raumentwicklung -Rechtsabteilung
G -W k ir G eneh Lauftenbach ThB 1151
-
2
-
Plan
Politische Gemeinde Waldkirch SG
1977
Baulinienplan Lauftenbach und Zuflüsse
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25m
VomjGemeinderat erlassen am:
9. Juni 1999 Die Gemeinderatsschreiberin:-Ç&J
Der ^m eindeprßßident:
L e Im a t
ItoGin 2044
Öffentliche Planauflage:
25.8. - 23.9.1999
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
13. Mai 2803
\
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
Plannummer: 48.1-12/001
Plandatum: 19.03.1999 / 30.04.2003
2099 Raumplaner FSIJ
9004 St Gallen Kirchgasse 16 T 071 227 62 62 F 071 227 62 63
1390
Legende Festlegungen Gewässerabstand fur Bauten und Anlagen Bereich mit reduziertem Gewässerabstand fur Anlagen Mindestabstand: 1 m ab Böschungskante gemäss Bachöffnungsprojekt Lauftenbach und Zuflüsse vom 6. Nov. 1998 Garagen Neubau
mua
1388
Hinweise ordentlicher Strassenabstand
2059
Böschungskante gemäss Bachöffnungsprojekt Lauftenbach und Zuflüsse vom 6. Nov. 1998
Gewässer geplant Eindolung geplant
1385