Teilzonenplan Knollenbrücke - Genehmigung

Zonenplan · Waldkirch

Dokument

Nummer
2003-8912
Art
Zonenplan
Gemeinde
Waldkirch
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
08.06.1999
Genehmigt
17.10.2003
Publiziert
22.06.1999
In Kraft seit
17.10.2003

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

17. Oktober 2003

fl

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >

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Teilzonenplan Knollenbrücke Baulinienplan Tintentobelbach

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfieqe (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs fur die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1540.--. [Teilzonenplan Fr. 600; Baulinienplan Fr. 6 0 0 .-; Teilstrassenplan Fr. 3 4 0 .-]

Der Teilzonenplan Knollenbrücke ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itt) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Goldach G-1.T.Ä üp Kronengut BDLeA 20020918

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2

t

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

TStrauss

Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein > Genehmigung Teilstrassenplan des kantonalen Tiefbauamtes vom 15. Oktober 2003 Kopie: > Rechtsabteilung > Tiefbauamt > Amt für Raumentwicklung

G-Wkir Geneh Knollenbrücke ThB 1237

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