Teilzonenplan Pfaffenguet - Genehmigung

Zonenplan · Benken (SG)

Dokument

Nummer
2003-4510
Art
Zonenplan
Gemeinde
Benken (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
12.06.2003
Genehmigt
13.10.2003
Publiziert
24.06.2003
In Kraft seit
13.10.2003

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

13. Oktober 2003

Gemeinderat 8717 Benken

Senken: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) die beiden folgenden Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

> Teilzonenplan Pfaffenguet >

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Überbauungsplan Pfaffenguet

Die Prüfung ergibt, dass beide Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. -

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In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.- (pro Erlass Fr. 450.-). Der Teilzonenplan Pfaffenguet ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss

Genehmigungsverfügung TZP

Baudepartement

Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilunq > Amt für Raumentwicklung

Genehmigungsverfügung TZP