Überbauungsplan Pfaffenguet
Sondernutzungsplan · Benken (SG)
Dokument
- Nummer
- 2003-4560
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Benken (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 12.06.2003
- Genehmigt
- 13.10.2003
- Publiziert
- 24.06.2003
- In Kraft seit
- 13.10.2003
Karte
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Text
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Baudepartement des Kantons St.Gallen
V x V
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 8717 Senken
13. Oktober 2003
Senken: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 7 3 1 . 1 ; abgekürzt BauG) die beiden folgenden Erlasse zur Genehmigung eingereicht. > >
Teilzonenplan Pfaffenguet Überbauungsplan Pfaffenguet
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Die Prüfung ergibt, dass beide Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfleqe (sGS 9 5 1 . 1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 9 0 0 .- (p^o Erlass Fr. 4 5 0 .-). Der Teilzonenplan Pfaffenguet ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen
Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strauss
Genehmigungsvertügung TZP