Kiesabbau Wigarten, Ronwil, 2. Änderung
Sondernutzungsplan · Waldkirch
Dokument
- Nummer
- 2012-8960
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Waldkirch
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 14.08.2012
- Genehmigt
- 03.12.2012
- In Kraft seit
- 03.12.2012
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Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
B au d ep a rtem e n t, A m t für R aum entw icklung und G eoinform ation, Läm m lisbrunnenstrasse 54 , 9001 St.G a lle n
A-Post Gemeinderat Bernhardzellerstrasse 28 9205 Waldkirch
3. Dezember 2012
Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Kiesabbau Wigarten Ronwil, Etappe 3
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Die im Abbauplan bezeichnete Abbauetappe 3 soll geringfügig angepasst bzw. vergrössert werden. Gleichzeitig mit dem Abbauplan gemäss Art. 28quater BauG liegt auch das Abbaugesuch gemäss Art. 28quinquies BauG vor. Die Unterlagen wurden daher auch dem Amt für Um welt und Energie unterbreitet. Die Verfügung über Umweltschutzmassnahmen vom 26. November 2012 vom Amt für Umwelt und Energie ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung (Beilage).
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2. 3.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Verfügung über Umweltschutzmassnahmen vom 26. November 2012 vom Amt für Umwelt und Energie ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. V650.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt und Energie
1 2 -6 7 0 7 / 3 1 0 3 2 2 ,8 3 3 9 6 3 1 0 3 2 2 ,8 3 3 9 6
Fr. Fr.
450.-1'200.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen - Genehmigter Erlass - Verfügung über Umweltschutzmassnahmen vom 26. November 2012 vom Amt für Umwelt und Energie - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
1 2 -6 7 0 7 / 3 1 0 3 2 2 _ 8 3 3 9 6