Abbauplan Gebiet Stöcklen
Sondernutzungsplan · Waldkirch
Dokument
- Nummer
- 2016-8960
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Waldkirch
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 07.04.2015
- Genehmigt
- 16.03.2016
- Publiziert
- 06.06.2015
- In Kraft seit
- 16.03.2016
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Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
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A-Post Stadt Gossau Stadtkanzlei Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau
16. März2016
Geschäft Nr. 15-5968 Gemeinde Gossau, Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731 .1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
Ganzen Text zeigen
•
Abbauplan Parzellen Nr. 1088, 1089, 1090 und umfassende Rekultivierung im Gebiet Stöcklen Abbauplan nach Art. 28quarter BauG Abbaugesuch nach Art. 28quinquies BauG
Die betreibt im Gebiet Stöcklen, Arnegg , eine Kiesgrube und b e a ~~ ekultivierungsplan anzupassen . Vorgesehen ist eine Übe-rschüttung auf der rund 15.5 ha grossen Fläche mit insgesamt rund 465'000 m 3 sauberem, Aushubmaterial. Dabei soll der bereits rekultivierte , teilweise jedoch zur Vemässung neigende Teil im Rahmen der Überschüttung neu gestaltet werden . Der Gesteinsabbau soll bis 2024 abgeschlossen und die umfassende Wiederauffüllung bis spätestens 2028 rekultiviert sein . Gleichzeitig mit dem Abbau/Rekultivierung wird der Stöcklenbach / Mülimoosbach offen gelegt. Die Genehmigung des Wasserbauprojektes „Offenlegung Stöcklenbach / Mülimoosbach" vom 21 . Januar 2016 erhalten Sie als Beilage. Der Erlass gilt gleichzeitig als Abbaubewilligung im Sinne von Art. 28quinquies BauG. Die verschiedenen Bewilligungsverfahren wurden deshalb bereits durchgeführt. Mit Sch reiben vom 1. Dezember 2015 haben wir dem Gemeinderat die folgenden Unterlagen zugestellt: Bericht / Verfügung Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) durch die kantonale Umweltschutzfachstelle Verfügung Gebühren: Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) durch die kantonale Umweltschutzfachstelle
Datum
Erstellt durch
13. November 2015
Amt für Umwelt und Energie
17. November 2015
Amt für Umwelt und Energie
Verfügung Ober Umweltschutzmassnahmen
26. Oktober 2015
Am für Umwelt und Energie
Wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung nach Art. 9 GNG : Anpassung Zufahrt Ober den Hallerbach
9. September 2015
Tiefbauamt
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Unter Bejahung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens erteilten und eröffneten der Stadtrat Gossau und der Gemeinderat Waldkirch in der Folge die Baubewilligung. Die Auflagen und Anträge der kantonalen Fachstellen sind Bestandteil der Baubewilligungsentscheide. Nachdem keine Einsprachen/Rekurse eingegangen sind, beantragt der Stadtrat Gossau und der Gemeinderat Waldkirch die Genehmigung des Abbauplans inkl. die Abbaubewilligung. Integrierende Bestandteile dieser Verfügung sind die folgenden Genehmigungen/Bewilligungen: • Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeit durch die kantonale Umweltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt und Energie vom 13. Nov. 2015 (bereits zugestellt). • Verfügung über Umweltschutzmassnahmen des Amtes für Umwelt und Energie vom 26 . Oktober 2015 (bereits zugestellt) . • Wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung nach Art. 9 GNG „Anpassung Zufahrt über den Hallerbach" vom 9. September 2015 (bereits zugestellt). • Wasserbauprojekt "Offenlegung Stö~klenbach / Mülimoosbach" vom 21. Januar 2016 . Betroffen vom Kiesabbau sind u.a. Fruchtfolgeflächen (FFF). Die diesbezüglich notwendige E~ änzun der FSKB-Rekultivierungsrichtlinien liegt vor. Das Kontroll-Dokument wird von , Bodenkundliche Baubegleitung, Abt. Natur/Umwelt des FSKB erstell. Die Prüfung ergibt. dass der Abbauplan (Plan und Besondere Vorschriften) inkl. das Abbaugesuch recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können . In Anwendung von Art. 28quinquies sowie Art. 31 BauG, Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2. 3. 4. 5. 6.
Der angeführte Erlass (Abbauplan inkl. Rekultivierung/Besondere Vorschriften/Abbaugesuch) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Verfügung über Umweltschutzmassnahmen des Amtes für Umwelt und Energie vom 26. Oktober 2015 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeit durch die kantonale Umweltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt und Energie vom 13. November 2015 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung . Die wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung nach Art. 9 GNG „Anpassung Zufahrt über den Hallerbach" vom 9. September 2015 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Das Kontroll-Dokument gemäss Ergänzung der FSKB-Rekultivierungsrichtlinien wird von Frau Doris Hösli, Bodenkundliche Baubegleitung, Abt. Natur/Umwelt des FSKB erstellt. Nach Abschluss der Endgestaltung sind die ökologischen Ausgleichsmassnahmen per Grundbucheintrag dauerhaft zu sichern.
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7. Die Gebühr für die Gesamtverfügung beträgt Fr. 23'450.-. Aufteil ung der Gebühren:
Abbauplan inkl. Abbaugesuch 7.1 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation 7.2 Ami für Umwelt und Energie, Recht und UVP 7.3 Tiefbauamt , Wasserbau
Fr. 1'900.-Fr. 20'800.-Fr. 300 .--
Wasserbauprojekt 7.4 Tiefbauamt. Rechtsdienst (Geschäft Nr. 15-6033)
Fr.
450 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs . 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden . Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
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U. Strauss
Beilagen
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Genehmigter Erlass Verfügung über Umweltschutzmassnahmen des AFU vom 26. Okt. 2013 Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeit durch die kantonale Umweltschutzfachstelle des AFU vom 13. Nov. 2015 Wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung vom 9. Sept. 2015 Genehmigung Wasserbauprojekt „Offenlegung Stöcklenbach / Mülim oosbach" vom
21 . Januar2016
Einzahlungsschein
Kopie
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Gemeinderat Waldkirch , Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch {inkl. 1x Unterlagen) Rechtsabteilung (inkl. 1x Unterlagen) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. 1x Unterlagen) Amt für Umwelt und Energ ie (ink l. 1x Unterlagen ) Tiefba uamt, Rechtsdienst
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