Überbauungsplan Wiggenrain Baulinienplan (Änderung)

Sondernutzungsplan · Rorschacherberg

Dokument

Nummer
1979-1261
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Rorschacherberg
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
17.07.1979
Genehmigt
30.10.1979
Publiziert
02.08.1979
In Kraft seit
30.10.1979

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Text

BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 213111

LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54

9001 ST.Gallen ,

Gemeinderat 9400

30. Oktober 1979

Rorschacherberg

Rorschacherberg

Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann, sehr geehrte Herren,

Sie haben uns in Nachachtung von Art. (sGS 731.1; abgekürzt BauG)

31 des Baugesetzes

den folgenden Planungserlass

zur Genehmigung eingereicht: — Ueberbauungsplan Wiggenrain

(Aenderung). -i

Die Prüfung hat ergeben, dass der Erlass recht- und zweck­ m ä s sig ist.

Er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art.

31 BauG und Art.

Verwaltungsrechtspflege

94 des Gesetzes über die

(sGS 95 1 . 1 ) in Verbindung mit Nr.

26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever­ waltung

(sGS 821.5 und 821.51) verfügt das Baudepartement:

1. Der angeführte Planungserlass wird genehmigt.

2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.

55.-.

Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Regierungsrat:

Beilagen :

m. Or.W. GdQ% Dr. W.

Geiger

- Planungserlass - Einzahlungsschein Kopie

an :

Planungsamt und RF/BD

JL