Überbauungsplan Wiggenrain Baulinienplan (Änderung)
Sondernutzungsplan · Rorschacherberg
Dokument
- Nummer
- 1979-1261
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Rorschacherberg
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 17.07.1979
- Genehmigt
- 30.10.1979
- Publiziert
- 02.08.1979
- In Kraft seit
- 30.10.1979
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Text
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 213111
LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54
9001 ST.Gallen ,
Gemeinderat 9400
30. Oktober 1979
Rorschacherberg
Rorschacherberg
Genehmigung von Gemeindeerlassen
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Sehr geehrter Herr Gemeindammann, sehr geehrte Herren,
Sie haben uns in Nachachtung von Art. (sGS 731.1; abgekürzt BauG)
31 des Baugesetzes
den folgenden Planungserlass
zur Genehmigung eingereicht: — Ueberbauungsplan Wiggenrain
(Aenderung). -i
Die Prüfung hat ergeben, dass der Erlass recht- und zweck m ä s sig ist.
Er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art.
31 BauG und Art.
Verwaltungsrechtspflege
94 des Gesetzes über die
(sGS 95 1 . 1 ) in Verbindung mit Nr.
26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever waltung
(sGS 821.5 und 821.51) verfügt das Baudepartement:
1. Der angeführte Planungserlass wird genehmigt.
2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.
55.-.
Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Regierungsrat:
Beilagen :
m. Or.W. GdQ% Dr. W.
Geiger
- Planungserlass - Einzahlungsschein Kopie
an :
Planungsamt und RF/BD
JL