Gestaltungsplan "Bleichi" Teilaufhebung

Sondernutzungsplan · Rorschacherberg

Dokument

Nummer
1995-1260
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Rorschacherberg
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
29.08.1995
Genehmigt
31.10.1995
Publiziert
11.09.1995
In Kraft seit
31.10.1995

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

31. Oktober 1995

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03, Fax 071 21 39 60

Gemeinderat 9400 Rorschacherberg

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Gestaltungsplan Bleichi: Teilaufhebung In Anwendung von Art. 31 in Verbindung mit Art. 32 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vier­ zehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

Dr. W. Kägi Regierungsrat Beilage: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein NUB00898.DOC

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Baudepartement Sekretariat____________________________________________________ - 2 -

Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)

NUB00898.DOC