Gestaltungsplan "Bleichi" Teilaufhebung
Sondernutzungsplan · Rorschacherberg
Dokument
- Nummer
- 1995-1260
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Rorschacherberg
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 29.08.1995
- Genehmigt
- 31.10.1995
- Publiziert
- 11.09.1995
- In Kraft seit
- 31.10.1995
Karte
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GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
31. Oktober 1995
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03, Fax 071 21 39 60
Gemeinderat 9400 Rorschacherberg
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Gestaltungsplan Bleichi: Teilaufhebung In Anwendung von Art. 31 in Verbindung mit Art. 32 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vier zehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
Dr. W. Kägi Regierungsrat Beilage: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein NUB00898.DOC
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Baudepartement Sekretariat____________________________________________________ - 2 -
Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)
NUB00898.DOC