Überbauungsplan Schönheim II

Sondernutzungsplan · Rorschacherberg

Dokument

Nummer
2001-1260
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Rorschacherberg
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
29.08.2000
Genehmigt
05.09.2001
Publiziert
09.01.2001
In Kraft seit
05.09.2001

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9404 Rorschacherberg

5. September 2001

VI112 Rorschacherberg: Genehmigung zweier Gemeindeerlasse

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: Teilzonenplan Schönheim Überbauungsplan Schönheim II Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nrn 26.01 und 26.06.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. 2.

Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1‘340.~ (Planungsamt Fr. T 0 0 0 .- (Teilzonen­ plan Fr. 400.-; Überbauungsplan Fr. 600.-); Tiefbauamt Fr. 340.-).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

U. Strauss

G-Rorschacherberg G-TZP-ÜP Schoenheim BDLeA 0005 20010905.doc