Teilzonenplan Rebstock - Genehmigung

Zonenplan · Rorschacherberg

Dokument

Nummer
2010-1211
Art
Zonenplan
Gemeinde
Rorschacherberg
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
18.11.2008
Genehmigt
01.07.2010
Publiziert
09.12.2009
In Kraft seit
01.07.2010

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Text

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_ _ _ _ Baudepartement

%

jö

des Kantons St.Gallen

1. Juli 2010

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:______________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 2 2 9 39 60

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Gemeinderat Rorschacherberg Postfach Goldacher Strasse 67 9404 Rorschacherberg

Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Rebstock

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Überbauungsplan Rebstock

Der Eigentümer der Parzelle Nr. 193 plant eine Erweiterung des Hotels Rebstock. Die beste­ henden Bauten, das Wohnhaus mit Restaurant, das Hotel und der Parkplatz liegen in der drei­ geschossigen Wohn-Gewerbezone WG3. Die restliche Fläche der Parzelle Nr. 193 sowie die Parzelle Nr. 1704 liegen in der zweigeschossigen Wohnzone. Im Hinblick auf die geplante Erweiterung des Hotels hatte der Gemeinderat Rorschacherberg bereits im Jahre 2004 einen Teilzonenplan für die Umzonung der gesamten Parzelle Nr. 193 in die dreigeschossige W ohn-Gewerbezone WG3 erlassen. Nachdem Einsprachen eingegangen sind und sich in den Verhandlungen keine Einigung abzeichnete, wurde das Verfahren auf Wunsch des Grundeigentümers bzw. des Gesuchstellers gestoppt. Aufgrund der Beanstan­ dungen der Einsprecher aus dem vorgängigen Verfahren, wurden der vorliegende Teilzonenund Überbauungsplan erarbeitet. Gemäss Teilzonenplan soll neu die gesamte Parzelle Nr. 193 in die dreigeschossige WohnGewerbezone WG3 umgezont werden. Im Überbauungsplan werden im nördlichen Bereich zwei Baubereiche mit unterschiedlicher Höhenbeschränkung ausgeschieden, welche ein An­ bauen an den bestehenden Gastro- und Hotelkomplex erlauben. Die heutige Erschliessungs­ und Parkierungsfläche wird in der Fläche beschränkt und die bauliche Erweiterung geregelt. Im nördlichen und westlichen Bereich des Überbauungsplans wurde ein zusammenhängender Grünbereich ausgeschieden. Die restlichen Flächen können in der Regelbauweise überbaut werden.

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Der Teilzonenplan und der Überbauungsplan wurden vom 9. Dezember 2008 bis 7. Januar 2009 öffentlich aufgelegt. Vom 3. Juni 2009 bis 2. Juli 2009 wurde der Teilzonenplan dem fa­ kultativen Referendum unterstellt, welches nicht ergriffen wurde. Mit Erlass vom 11. Mai 2010 wurde die Teilzonenplanfläche zusätzlich mit einer Nutzungsbe­ schränkung überlagert. Diese Nutzungsbeschränkung wurde aufgrund der Verhandlungen im Rekursverfahren erlassen. Die Rekurrenten und der Eigentümer sind mit der Nutzungsbe­ schränkung einverstanden. Aufgrund dieser Einigung, wurde auf eine weitere Auflage des Teil­ zonen- und Überbauungsplans verzichtet. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'200.-.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein

Kopie

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Rechtsabteiiung

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Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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