Änderung GP Dorfkernüberbauung Lenggenwil
Sondernutzungsplan · Niederhelfenschwil
Dokument
- Nummer
- 1998-8660
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Niederhelfenschwil
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 14.09.1998
- In Kraft seit
- 14.09.1998
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
_____________________
Baudepartement des Kantons St.Gallen
GL ____________________________________
M
V g y
14. September 1998
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil
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VII 86 Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Änderung des Gestaltungsplanes Dorfkernüberbauung Lenggenwil vom 23. März 1994 Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiti s Planungsamtes
Dr. PvFlaad
BIH02405.DOC
Baudepartement Generalsekretariat
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
BIH02405.DOC
Plan mit besonderen Vorschriften
SCHULHAUS
KANTON ST.GALLEN
GEMEINDE
M
NIEDERHELFENSCHWIL
701
BESONDERE
L Z
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Soweit- nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Niederhelfenschwil.
GESTALTUNGSPLAN DORFKERNÜBERBAUUNG
VORSCHRIFTEN
Geltungsbereich
LENGGENWIL
vo m
23 m ä r z 1994, Änd er u n g
Die nachstehenden Vorschriften gelten für das im Situationsplan 1:200 bezeichnete Gebiet.
M 1: 200
Art. 2
Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt: - die Erstellung einer Zentrumsüberbauung auf der Parzelle 111 im Dorf kern Lenggenwil - die verbindliche Festlegung der zulässigen Bauten - die Sicherstellung einer publikumsorientierten, gewerblichen Nutzung - die zweckmässige Erschliessung und Parkierung innerhalb des Plangebietes - eine möglichst gute Einfügung der Bauten in Orfsbild und Umgebung, sowie eine ansprechende Umgebungsgestaltung
VOM GEMEINDERAT ERLASSEN AM :
” 1
1998
DER GEMEIND AMMANN
Planinhalt,
DER GEMEINDESCHREIBER
Der Gestaltungsplan " Dorfkernüberbauung Lenggenwil " besteht aus dem Situationsplan Nr. 1149-10 mit den besonderen Vorschriften, sowie den Beilageplänen Nr. 98-33 + 9 8 -3 4
BIS :
ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM
VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN GENEHMIGT AM :
2 Z M a i 199
Soweit nichts anderes geregelt, sind die Festlegungen und die besonderen Vorschriften des Gestaltungsplanes verbindlich. Die Hinweise im Gestaltungsplan, sowie die Beilagepläne sind wegleitend.
DORFSTRASSE
Die Abgrenzungen Hochbauten bzw. die Höhenangaben legen Stellung und maximale Ausdehnung der Bauten fest. Überschreitungen sind nicht zu lässig. Unterschreitungen sind um bis max. 2 m erlaubt, wenn die für die städtebauliche Qualität massgebenden Elemente der Überbauung ( höhenmässige Einfügung der Bauten in das Ortsbild, Verhältnis der Bauten zu einander, Absätze in den Fassaden, usw. ) gewahrt bleiben.
1 4. Sep. 1998
MIT ERMÄCHTIGUNG DER LEITER DES PLANUNGSAMTES FIRST GEBJH EG NP
554.50 55030 544.20 542.80
NP
554.50 550.30 544.20 : 544.25
Erschliessung
OK. B E T W lM E
©
E IS E N H U T^ PARTNER
Verbindlichkeit
Tel. 071 - 2 7 7 3 2 7 Fax 0 7 1 - 2 7 3 2 7 6
Breitschachenstr. 4 9032 Engelburg
Der Gesfaltungsplan legt die interne und externe Erschliessung ( Zu- und Wegfahrt, Anlieferung, Eingänge, Lage und Anzahl der ober- und unter irdischen Parkplätze ) verbindlich fe s t.
Saumhalde 13 9100 Herisau
Umgebungsgestaltung PLANDATUM : 5. 5.1993
ÄNDERUNGEN : 2. 2. 94
FORMAT : 103x60
ln den im Plan bezeichneten Grünflächen ist die Erstellung von Bauten und Anlagen unzulässig. Ausgenommen davon sind Geräte zur Gestaltung des Kinderspielplatzes.
PLAN-NR : 1149-10
22.12.97
24.3.98
Die Flächen sind zu begrünen und mit einer Bepflanzung zu versehen. Anzahl und Plazierung der Bäume gemäss Gestaltungsplan sind richtungs gebend . Das Gelände südlich von den Häusern 4 + 5 ist so zu gestalten, dass das anfallende Oberflächenwasser schadlos abfliessen kann.
LEGENDE : FESTLEGUNGEN 1111111
Art. 6
GESTALTUNGSPLAN
Ausnutzungsziffer Die Ausnutzung beträgt 0.55 + 10 % Bonus
EINZUGSGEBIET GESTALTUNGSPLAN
= AZ 0.605
Gewerbeanteil : min. 166.00 m2 BGF.
BAUTEN : HOCHBAUTEN MIT SATTELDACH )
HOCHBAUTEN MIT FLACHDACH TIEFGARAGE
FIR ST : 550 65 GEB. H: 5 4 7 .5 5 EG : 5 4 3 .0 5
MI FIRST 54 8 .0 5 GEB.H 546.55 EG 54 3 .0 5
Zustimmung der Grundeigentümer
Grundstück
Nr. 111
SICHTBARES UNTERGESCHOSS
Ort,
MINIMALE GRENZ- + GEBÄUDEABSTANDE
< 4.00 >
GESCHOSSZAHL
©
Datum : /g a m je a & J
........
"1
BAUTEN MIT GEWERBEANTEIL
Christian Eisenhut
ERSCHLIESSUNG : (
)
VERKEHRSFLACHEN
(
)
ÖFFENTLICHE GEHWEGFLÄCHEN
(
)
PRIVATE GEHWEGFLÄCHEN
Beat Hug
Z U - + WEGFAHRTEN p
PARKPLÄTZE
UMGEBUNG • ( ©
)
Zustimmung des Gr-w d eig-enfümers— -Grundstück—Nr. 1437
t^W iïï T! fiTm jiirn iijw itr r r r
Ort,
GRÜNFLÄCHE
Datum ;....
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SPIELPLATZ FÜR KINDER
HINWEISE
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GESTALTUNGSPLAN
OFFENE GEWÄSSER -----------
BÖSCHUNGSKANTEN
V
HAUSZUGÄNGE
(R )
KEHRICHTSAMMELPLATZ HOCHSTÄMMIGE BÄUME
1437