Überbauungsplan Reckholderen
Sondernutzungsplan · Niederhelfenschwil
Dokument
- Nummer
- 2006-8660
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Niederhelfenschwil
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 28.11.2006
- In Kraft seit
- 28.11.2006
Karte
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Text
2/ Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil
28. November 2006
Baudepartement / Rechteabteilung
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28. Nov. 2006
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9
Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasse»
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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Reckholderen
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Aus terminlichen Gründen wird die Genehmigung des Teilstrassenplanes vom Tiefbauamt direkt eröffnet. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Beilagen Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Rechtsdienst
06-4919 / 72773,40384