Teilzonenplan Häfeliwies 1 - Genehmigung

Zonenplan · Benken (SG)

Dokument

Nummer
2016-4510
Art
Zonenplan
Gemeinde
Benken (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
15.11.2016
Genehmigt
09.12.2016
In Kraft seit
09.12.2016

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Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement

Bâudepâdemenl, Amt fùr Raumentwicklung und Geoiûfomation. Lämmlisbrunnenslrasse 54, 9001 Sl.Gallen

9. Dezember 20'16

A-Post Gemeinderat Kaltbrunn Dorfstrasse 5 Postfach 180 8722 Kaltbrunn

Geschäft Nr. 16-7055 Gemeinde Kaltbrunn, Gemeinde Benken: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrte Herren Gemeindepräsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731 .1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

.

Ganzen Text zeigen

Teilzonenplan Häfeliwies I

Die Strassenführung der neuen Erschliessungsstrasse für das Areal Häfeliwies muss aufgrund bestehender Bauten und des Gewässerabstands zum Steinenbach südwestlich der Grundstücke erstellt werden. Der Teilzonenplan beinhaltet den Flächenabtausch von 34m2 der Grünzone GN in die Gewerbe-lndustriezone auf dem Grundstück Nr. 659, Benken und auf dem Grundstück Nr. 1024, Kaltbrunn wird dieselbe Fläche von der Gewerbe-lndustriezone A in die Grünzone GS zoniert.

Aufgrund der geringfügigen Anpassung und mit den Unterschriften aller betroffenen G ru ndei gentü mer kon nte das verei nfachte Verfah ren du rchgefÜ h rt werden. Die Auflagen des Amtes für Natur, Jagd und Fischereiwerden im Baubewilligungsverfahren der Privatstrasse geprüft, bzw. verfügt. Die Schutzverordnungen werden zu gegebener Zeit entsprechend angepasst.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden

kann.

ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951 .1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--. 16-7055 / 507109-115913

50710S,1 15913

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Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Aú'47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho-

ben werden.

Freundliche Grüsse

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

ung an (per Einschreiben; mit Kopie des Erlasses) Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern Beilagen

Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Gemeinderat Benken (inkl. 1 TZP) Rechtsabteilung (inkl. 1 IZP) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. 1 TZp)

16-7055 / 507r09-115913

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