Teilzonenplan Grundstück Nr. 590 - Genehmigung

Zonenplan · Niederhelfenschwil

Dokument

Nummer
2004-8611
Art
Zonenplan
Gemeinde
Niederhelfenschwil
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
27.05.2004
In Kraft seit
27.05.2004

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 2 2 9 30 03, Fax 071 229 39 60

27. Mai 2004

Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Ganzen Text zeigen

Teilzonenplan Grundstücke Nr. 590, Niederhelfenschwil

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das I

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

G-Nhel Geneh TZP GS 590 ThB 1426

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteiluna. > Amt für Raumentwicklung > Kantonales Vermessungsamt

G-Nhel Geneh TZP GS 590 ThB 1426