Teilzonenplan Dietrütistrasse - Genehmigung
Zonenplan · Niederhelfenschwil
Dokument
- Nummer
- 2007-8611
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Niederhelfenschwil
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 10.12.2007
- In Kraft seit
- 10.12.2007
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil
10. Dezember 2007
Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Dietrütistrasse
— • I/W v
•
Überbauungsplan Dietrütistrasse
Mit dem TZP Dietrütistrasse sollen 0.6 ha Land in die Wohnzone W2 eingezont werden. Inner halb der Gemeinde Niederhelfenschwil soll damit auch für das Dorf Lenggenwil eine angemes sene Entwicklung sichergestellt werden. Der Überbauungsplan regelt die Erschliessung des Gebiets und die Freihaltung des Gewässerraums für die Öffnung des Wiesenbachs. Die Er lasse sind vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2490.--. Aufteilung der Gebühren: ARE; Teilzonen-ZÜberbauungsplan ARE; Gewässeröffnung TBA; Teilstrassenplan TBA; Gewässeröffnung AUF; Gewässeröffnung
Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.
1'400.150.340.450.150.-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. 07-5099 Z 100806_46275.doc
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Bewilligungen Gewässeröffnung
Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Rechtsdienst Kant. Vermessungsamt
07-5099 / 100806_46275.doc
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund