Überbauungsplan Kronenwis
Sondernutzungsplan · Oberbüren
Dokument
- Nummer
- 1996-8460
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Oberbüren
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 23.04.1996
- In Kraft seit
- 23.04.1996
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement des Kantons St.Gallen
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9245 Oberbüren
23. April 1996
VII 84 Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan "Kronenwis", Niederwil In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'0 0 0 .-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
sig. Dr. W. Kägt Dr. W. Kägi Regierungsrat
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Beilagen: Genehmigte Erlass Einzahlungsschein
Baudepartement Sekretariat
Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)
Plan mit besonderen Vorschriften
GEMEINDE OBERBÜREN Kanton St. Gallen
ÜBERBAUUNGSPLAN 9203 NIEDERWIL
"KRONENWIS" 1:500
mit besonderen Vorschriften
60»
- 9. Jan, 1996
Vom Gem eiderat erlassen am: Der Gemeindammann
Der Gem einderatsschreiber
y
Ö ffentlich aufgelegt vom:
b is : ........ (.4» H&fZ..|996
Vom Baudepartem ent des Kantons St.Gallen genehm igt am:
2 3, April 199G
Der Regiertungsrat
'H Flawil. den 25 01 1996
HÄTTENSCHWILER ALIENSPACH BOMMEL! ARCHITEKTURBÜRO FLAWIL
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FESTLEGUNGEN BESONDERE VORSCHRIFTEN Perimeter Arealbereich Trennlinie Etappierung Areale B + C
S ow eit nachfolgend nichts anderes bestim m t wird, gelten die V orschriften des kantonalen Baugesetzes und des B aureglem entes der G em einde Oberbüren.
BaUbereich
reduziert werden.
Art. 1
:
Um grenzungslinie Unterniveaugarage Zu- und W egfahrt Unterniveaugarage
A ►
K
609.00
Zw eck des Überbauungsplanes
In diesem Areal gelten die baureglem entarischen V orschriften der Zone W2. mit folgenden
40 m zulässig
Der Uberb.auungsplan mit den besonderen V orschriften bezw eckt : eine gute W ohn- Q uartiergestaltung in differenzierter Bauweise mit Ein-, Doppel-, Reihen- und M ehrfam ilienhäuser eine erhöhte W ohnqualität in erlebnisreicher Um gebung eine rationelle Erschliessung mit etappenw eiser Realisierung die Sicherstellung der zukünftigen Erschliessung für die nördliche Landfläche (Zone "übriges G em eindegebiet" uG)
Art. 3
:
Bauvorschriften
Trottoir
Baubereich
A 1
A 2
A 3
A4
Vollgeschosse
2
2
2
3
O.K. EG max.
610.70
609.20
608.00
605.00
G ebäudehöhe max.
616.70
615.20
614.00
614.00
Firsthöhe max.
620.70
619.20
618.00
618.00
Hohe m.ü.M. gewachsenes Terrain Höhe m.ü.M. gestaltetes Terrain Höhe m ü.M. gestaltetes Terrain über Unterniveaugarage
Die A reale B + C sind in zwei Etappen zu überbauen. Mit der Etappe II kann begonnen werden,
Als Untergeschoss zählt ein G eschoss, das im Mittel aller Fassadenecken (bis oberkant Fussboden des Erdgeschosses gem essen) das gew achsene Terrain um w eniger als 2 m überragt O berkant Fussboden des E rdgeschosses darf dabei, in Fassadenm itte gem essen, die Chos-
Art. 6
:
Erschliessung
Die Zu- und W egfahrt für die T iefgaragen hat an den im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Zwei Drittel der für die Bew ohner im Areal A erforderlichen Anzahl A bstellplätze für Motorfahrzeuge sind unterirdisch zu errichten Im Areal A sind zusätzlich 10 % der erforderlichen A bstellplätze als oberirdische Besucherplätze zu reservieren und dem entsprechend zu kennzeichnen. Die oberirdischen A utoabstellplätze sind mit einem w asserdurchlässigen Belag (z.B V erbund steine, R asengittersteine usw.) zu erstellen.
hofstrasse um max. 0.5 m überragen. Areal C : Einfam ilienhäuser
Art. 7
:
Umgebungsgestaltung
Zulässig sind Ein-. Zwei- und D oppeleinfam ilienhäuser In diesem Areal gelten die baureglem entanschen Vorschriften der Zone WE
Mit dem Baugesuch ist etappenw eise ein U m gebungsplan einzureichen mit Angaben der Begrünung, der W ege, der Plätze und der Entsorgungseinrichtungen. G em äss Bezeichnung im Plan sind einheim ische Hochstäm m e zu pflanzen
Areal A : M ehrfam ilienhäuser mit Spielplatz
Richtungspunkte Fusswegverbindungen
Im Areal A darf pro Jahr höchstens 1 M ehrfam ilienhaus erstellt werden.
Die G ebäudelänge für D oppelem fam ilienhäuser darf, inkl Anbauten, max 30 m betragen Fur die Berechnung des M ehrlängenzuschlages werden 1- geschossige A nbauten im Sinne von
Strasse
Erschliessungsflache
6 0^. 00
Zulässig sind Ein- und Zw eifam ilienhäuser, sowie Doppel- und R eiheneinfam ilienhäuser
Kinderspielplatz
HINWEISE
Etappierung
E infam ilienhäuser
Häuserzeilen mit mehr als 3 W ohneinheiten sind mit mind. einer 1- geschossigen Zwischenbaute zu gliedern. Für R eihenhäuser mit Zw ischenbauten ist eine G ebäudelänge von max
Gebäudeabstand
<3
Areal B
zwei Ausnahm en
Art. 2
:
Art. 5
:
wenn m ehr als die Hälfte der Bauten der Etappe I erstellt sind
Die besonderen V orschriften gelten für das im Planperim eter bezeichnete G ebiet Alle in der Legende zum Plan als Festlegung bezeichneten P lanelem ente sind verbindlich. Alle übrigen Planelem ente sowie die Beilagepläne B ebauungsstudie Nr. 9413/06, S chem agrundrisse + Schnitt A3/A4 Nr 9413/07, 08 + 09 vom 25.01.1996 und das Modell sind wegleitend.
Hochstamm
►
Geltungsbereich / Verbindlichkeit
oberirdische Parkplätze
Spielwiese m in . 6.0 0
A uf der H auptw ohnseite dürfen Dachaufbauten im Maximum 2/3 der G ebäudelänge emnehm en Bei einer A usgestaltung der Fassaden bzw. der G rundrisse gem äss B eilagepläne Nr 9413 / 07, 08 + 09 kann der G ebäudeabstand zwischen den Baubereichen A3 und A4 auf 6 m
Die G rundausnützung im Areal A beträgt 0 5 (W2). Sofern die B estim m ungen des Baureglem entes und die Bauvorschriften dieses Ü berbauungsplanes eingehalten sind, kann der G em einerat O berburen die maximal zulässige A usnützungsziffer im Areal A auf 0.6 erhöhen.
BR Art 19 nicht angerechnet
Art. 8
:
Kinderspielplätze
An den im Plan bezeichneten Stellen sind K inderspielplätze und eine zusam m enhängende
Art. 4
:
Architektonische Gestaltung
Spielw iese zu errichten
Bauten haben sich bezüglich G liederung der Baukörper. M assstablichkeit G estaltung Matenalwahl und Farbgebung gut ms O rtsbild einzuordnen
Art. 9
:
Rücksicht auf Behinderte
Das gestaltete Terrain im Bereich der G artensitzplatze ist in Stufen von max 1 m Hohe abzutreppen Die horizontale Distanz der A btreppungen hat mmd das D oppelte der Hohen-
Die U m gebungsgestaltung sowie m indestens die "E G -W ohnungen" der M ehrfam ilienhäuser
differenz zu betragen.
müssen behindertengerecht ausgestaltet sein