Überbauungsplan Kronenwis

Sondernutzungsplan · Oberbüren

Dokument

Nummer
1996-8460
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Oberbüren
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
23.04.1996
In Kraft seit
23.04.1996

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9245 Oberbüren

23. April 1996

VII 84 Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan "Kronenwis", Niederwil In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'0 0 0 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Kägt Dr. W. Kägi Regierungsrat

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Beilagen: Genehmigte Erlass Einzahlungsschein

Baudepartement Sekretariat

Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)

Plan mit besonderen Vorschriften

GEMEINDE OBERBÜREN Kanton St. Gallen

ÜBERBAUUNGSPLAN 9203 NIEDERWIL

"KRONENWIS" 1:500

mit besonderen Vorschriften

60»

- 9. Jan, 1996

Vom Gem eiderat erlassen am: Der Gemeindammann

Der Gem einderatsschreiber

y

Ö ffentlich aufgelegt vom:

b is : ........ (.4» H&fZ..|996

Vom Baudepartem ent des Kantons St.Gallen genehm igt am:

2 3, April 199G

Der Regiertungsrat

'H Flawil. den 25 01 1996

HÄTTENSCHWILER ALIENSPACH BOMMEL! ARCHITEKTURBÜRO FLAWIL

HAB

9 2 3 0 F la w il

B a h n h o fs tra s s e 5

Te< 071 83 22 44

M |

*

FESTLEGUNGEN BESONDERE VORSCHRIFTEN Perimeter Arealbereich Trennlinie Etappierung Areale B + C

S ow eit nachfolgend nichts anderes bestim m t wird, gelten die V orschriften des kantonalen Baugesetzes und des B aureglem entes der G em einde Oberbüren.

BaUbereich

reduziert werden.

Art. 1

:

Um grenzungslinie Unterniveaugarage Zu- und W egfahrt Unterniveaugarage

A ►

K

609.00

Zw eck des Überbauungsplanes

In diesem Areal gelten die baureglem entarischen V orschriften der Zone W2. mit folgenden

40 m zulässig

Der Uberb.auungsplan mit den besonderen V orschriften bezw eckt : eine gute W ohn- Q uartiergestaltung in differenzierter Bauweise mit Ein-, Doppel-, Reihen- und M ehrfam ilienhäuser eine erhöhte W ohnqualität in erlebnisreicher Um gebung eine rationelle Erschliessung mit etappenw eiser Realisierung die Sicherstellung der zukünftigen Erschliessung für die nördliche Landfläche (Zone "übriges G em eindegebiet" uG)

Art. 3

:

Bauvorschriften

Trottoir

Baubereich

A 1

A 2

A 3

A4

Vollgeschosse

2

2

2

3

O.K. EG max.

610.70

609.20

608.00

605.00

G ebäudehöhe max.

616.70

615.20

614.00

614.00

Firsthöhe max.

620.70

619.20

618.00

618.00

Hohe m.ü.M. gewachsenes Terrain Höhe m.ü.M. gestaltetes Terrain Höhe m ü.M. gestaltetes Terrain über Unterniveaugarage

Die A reale B + C sind in zwei Etappen zu überbauen. Mit der Etappe II kann begonnen werden,

Als Untergeschoss zählt ein G eschoss, das im Mittel aller Fassadenecken (bis oberkant Fussboden des Erdgeschosses gem essen) das gew achsene Terrain um w eniger als 2 m überragt O berkant Fussboden des E rdgeschosses darf dabei, in Fassadenm itte gem essen, die Chos-

Art. 6

:

Erschliessung

Die Zu- und W egfahrt für die T iefgaragen hat an den im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Zwei Drittel der für die Bew ohner im Areal A erforderlichen Anzahl A bstellplätze für Motorfahrzeuge sind unterirdisch zu errichten Im Areal A sind zusätzlich 10 % der erforderlichen A bstellplätze als oberirdische Besucherplätze zu reservieren und dem entsprechend zu kennzeichnen. Die oberirdischen A utoabstellplätze sind mit einem w asserdurchlässigen Belag (z.B V erbund­ steine, R asengittersteine usw.) zu erstellen.

hofstrasse um max. 0.5 m überragen. Areal C : Einfam ilienhäuser

Art. 7

:

Umgebungsgestaltung

Zulässig sind Ein-. Zwei- und D oppeleinfam ilienhäuser In diesem Areal gelten die baureglem entanschen Vorschriften der Zone WE

Mit dem Baugesuch ist etappenw eise ein U m gebungsplan einzureichen mit Angaben der Begrünung, der W ege, der Plätze und der Entsorgungseinrichtungen. G em äss Bezeichnung im Plan sind einheim ische Hochstäm m e zu pflanzen

Areal A : M ehrfam ilienhäuser mit Spielplatz

Richtungspunkte Fusswegverbindungen

Im Areal A darf pro Jahr höchstens 1 M ehrfam ilienhaus erstellt werden.

Die G ebäudelänge für D oppelem fam ilienhäuser darf, inkl Anbauten, max 30 m betragen Fur die Berechnung des M ehrlängenzuschlages werden 1- geschossige A nbauten im Sinne von

Strasse

Erschliessungsflache

6 0^. 00

Zulässig sind Ein- und Zw eifam ilienhäuser, sowie Doppel- und R eiheneinfam ilienhäuser

Kinderspielplatz

HINWEISE

Etappierung

E infam ilienhäuser

Häuserzeilen mit mehr als 3 W ohneinheiten sind mit mind. einer 1- geschossigen Zwischenbaute zu gliedern. Für R eihenhäuser mit Zw ischenbauten ist eine G ebäudelänge von max

Gebäudeabstand

<3

Areal B

zwei Ausnahm en

Art. 2

:

Art. 5

:

wenn m ehr als die Hälfte der Bauten der Etappe I erstellt sind

Die besonderen V orschriften gelten für das im Planperim eter bezeichnete G ebiet Alle in der Legende zum Plan als Festlegung bezeichneten P lanelem ente sind verbindlich. Alle übrigen Planelem ente sowie die Beilagepläne B ebauungsstudie Nr. 9413/06, S chem agrundrisse + Schnitt A3/A4 Nr 9413/07, 08 + 09 vom 25.01.1996 und das Modell sind wegleitend.

Hochstamm

►

Geltungsbereich / Verbindlichkeit

oberirdische Parkplätze

Spielwiese m in . 6.0 0

A uf der H auptw ohnseite dürfen Dachaufbauten im Maximum 2/3 der G ebäudelänge emnehm en Bei einer A usgestaltung der Fassaden bzw. der G rundrisse gem äss B eilagepläne Nr 9413 / 07, 08 + 09 kann der G ebäudeabstand zwischen den Baubereichen A3 und A4 auf 6 m

Die G rundausnützung im Areal A beträgt 0 5 (W2). Sofern die B estim m ungen des Baureglem entes und die Bauvorschriften dieses Ü berbauungsplanes eingehalten sind, kann der G em einerat O berburen die maximal zulässige A usnützungsziffer im Areal A auf 0.6 erhöhen.

BR Art 19 nicht angerechnet

Art. 8

:

Kinderspielplätze

An den im Plan bezeichneten Stellen sind K inderspielplätze und eine zusam m enhängende

Art. 4

:

Architektonische Gestaltung

Spielw iese zu errichten

Bauten haben sich bezüglich G liederung der Baukörper. M assstablichkeit G estaltung Matenalwahl und Farbgebung gut ms O rtsbild einzuordnen

Art. 9

:

Rücksicht auf Behinderte

Das gestaltete Terrain im Bereich der G artensitzplatze ist in Stufen von max 1 m Hohe abzutreppen Die horizontale Distanz der A btreppungen hat mmd das D oppelte der Hohen-

Die U m gebungsgestaltung sowie m indestens die "E G -W ohnungen" der M ehrfam ilienhäuser

differenz zu betragen.

müssen behindertengerecht ausgestaltet sein