Teilzonenplan Rüteli - Genehmigung
Zonenplan · Oberbüren
Dokument
- Nummer
- 2004-8410
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Oberbüren
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 17.09.2004
- In Kraft seit
- 17.09.2004
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
______
g __
Baudepartement
jSj
des Kantons St.Gallen
X_Ty
17. September 2004
___________________________
Ganzen Text zeigen
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Oberbüren Rathaus Unterdorf 9 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: >
Teilzonenplan 'Rüteli'
>
Überbauungsplan ‘Rüteli 11'
Die kleine Zonenanpassung ermöglicht einen sinnvollen Abschluss der Überbauung ‘Rüteli’ ge gen Norden. Gleichzeitig werden die Böschungen der Gewässer den entsprechenden Grünzo nen zugeteilt. Mit dem Überbauungsplan wird insbesonders die Höhenlage der Bauten und des gestalteten Terrains festgelegt, zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und der Entwäs serung. Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-- (Teilzonenplan Fr. 200.-; Überbauungs plan Fr. 600.-).
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Oberbüren Genehm. TZP ÜP Rüteli EiT 2121
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein
Kopie: - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
/
(
Oberbüren Genehm. TZP ÜP Rüteli B I 2121
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund