Baureglement

Amden

Dokument

Nummer
2013-4201
Gemeinde
Amden
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
02.09.2009
In Kraft seit
17.06.2013

Karte

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Dorfstrasse 22 8873 Amden

17. Juni 2013

Gemeinde Amden: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Nachtrag zum Baureglement

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Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Schutzbestimmungen sind Anpassungen des Baureglements notwendig. Art. 10 des Baureglements wird derart angepasst, als die Ab­ sätze 3 - 5 in die Schutzbestimmungen integriert sind und im Baureglement gestrichen werden. Die Prüfung ergibt, dass die Anpassung recht- und zweckmässig ist und genehmigt wer­ den kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

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Freundliche Crûsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Bei Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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