Zonenplan Teilplan A; Nachtragsgenehmigung

Zonenplan · St. Gallen

Dokument

Nummer
2001-0111
Art
Zonenplan
Gemeinde
St. Gallen
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
29.08.2000
Genehmigt
15.11.2001
Publiziert
15.11.1999
In Kraft seit
01.12.2001

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Baudepartement R Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen des Kantons St.Gallen ? Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

15. November 2001 Stadtrat 9000 St. Gallen

VII 1 St. Gallen: Zonenplan Nutzungszonen Teilplan A; Nachtragsgenehmigung

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Stadträte

Mit Verfügung vom 6. November 2001 hat das Baudepartement den eingangs erwähnten Erlass genehmigt. Zwei Festlegungen sind von der abschliessenden Beurteilung zurückgestellt worden, weil diesbezüglich im Genehmigungszeitpunkt Abklärungen im Gange waren. Zwischenzeitlich sind die Abklärungsergebnisse eingetroffen, sodass über Ihr Genehmigungsgesuch entschieden werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er-

mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

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1. Die Zonierung der Gebiete Schoretshueb und Güterbahnhof wird genehmigt.

2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 100.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

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G-St. Gallen G-NGzZP-TPA1 BDLeA 0030 20011115.doc

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Ergänzter Erlass Einzahlungsschein

Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

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