Überbauungsplan Weierboden
Sondernutzungsplan · Lichtensteig
Dokument
- Nummer
- 2001-6460
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Lichtensteig
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 23.10.2001
- In Kraft seit
- 23.10.2001
Karte
8 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
B au d epartem en t des Kantons St.Gallen
23. Oktober 2001
Km
Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
V x V
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 6(T
Gemeinderat 9620 Lichtensteig
VII 64 Lichtensteig: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Ganzen Text zeigen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -
Überbauungsplan Weierboden
Der Erlass wurde vorgeprüft und ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 740.- (Fr. 400.- für den Überbauungsplan; Fr. 340.- für den Teilstrassenplan „Erschliessungsstrasse Weierboden (Gemeindestrasse dritter Klasse/Gemeindeweg zweiter Klasse)“. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
U. Strauss
G-Lich Geneh bdbih 1834.doc
Baudepartement Planungsamt
-
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung Tiefbauamt
■
G-Lich Geneh bdbih 1834.doc
2
-