Teilzonenplan Beckenstein Süd - Genehmigung

Zonenplan · Häggenschwil

Dokument

Nummer
2005-0310
Art
Zonenplan
Gemeinde
Häggenschwil
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
01.02.2005
In Kraft seit
01.02.2005

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9312 Häggenschwil

1. Februar 2005

Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >

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Teilzonenplan Beckenstein Süd Überbauungsplan Beckenstein Süd

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1200.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

G-Hägg Geneh TZP-UeP Beckenstein Süd ThB.1575

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Vermessungsamt > Amt für Raumentwicklung

G-Hägg Geneh TZP-UeP Beckenstein Süd ThB 1575