Teilzonenplan Niderwis Parz. 844 - Genehmigung
Zonenplan · Wildhaus-Alt St. Johann
Dokument
- Nummer
- 2007-5711
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Wildhaus-Alt St. Johann
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 02.04.2007
- Publiziert
- 29.11.2006
- In Kraft seit
- 02.04.2007
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
% 8
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
x r V
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
2. April 2007
qS"
________________________________
Ganzen Text zeigen
Baudepartem ent
Gemeinderat 9656 Alt St. Johann
£ Gemeinde Alt St.Johann: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Niderwis Parz. 844
Um die Hochwassergefährdung im Dorfzentrum zu verbessern, will die Gemeinde Alt St. Johann aus dem Gebiet Hofwis konzentriert Wasser in die Niderwis ableiten. Die bereits heute kritische Hochwassersituation in der Niderwis würde noch verschärft. Mit der Umzonung von der Kernzone in eine Grünzone Freihaltung wird - als präventive raumplanerische Mass nahme - der Überflutungsbereich vor der Überbauung gesichert. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. 0 7 -1 4 6 8 / 8 14 3 4 _ 4 2 6 4 4
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung - TBA-RD
0 7 -1 4 6 8 / 8 14 34 _ 4 2 6 4 4
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund