Überbauungsplan Areal Fuchs
Sondernutzungsplan · Häggenschwil
Dokument
- Nummer
- 2010-0360
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Häggenschwil
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 23.08.2010
- In Kraft seit
- 23.08.2010
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Text
6 Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
23. August 2010
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Gemeinderat 9312 Häggenschwil
Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Areal Fuchs
Das rund 0.63 ha grosse, unmittelbar nördlich des alten Dorfkerns gelegene Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 29 und liegt heute in der Wohn-Gewerbezone WG3. Gemäss der ak tuellen Richtplanung (Stand Entwurf) ist eine Umzonung in ein W ohngebiet tieferer Dichte ge plant, was den dörflichen Strukturen (teilweise Ortsbildschutzgebiet) eher entspricht. Der Überbauungsplan bezweckt eine in die örtliche Struktur eingepasste Erschliessung, eine in das bauliche Umfeld eingepasste Bebauung und eine attraktive Gestaltung des Strassenraumes (vgl. Zweckartikel). Der Erlass wurde vorgeprüft. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und ge nehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T240 - . Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt
10-5022 Z 205152__66211
Fr. 900 Fr. 3 4 0 -
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie BD-RA. TBA-RD, AREG-OP
10-5022 / 205152_66211