Baureglement

Au (SG)

Dokument

Nummer
2007-1701
Gemeinde
Au (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
19.01.2007

Karte

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Text

19. Januar 2007

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon o? 1 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Baudopariomarrt / 3echteabtollung

Eingang

Gemeinderat Au 9434 Au

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19. Jan. 2007

B«arb. Nr.

Gemeinde Au: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baureglement

Der Erlass wurde am 11. Januar 2006 und am 15. Juni 2006 durch den Kanton vorgeprüft. Zudem wurden die Vorprüfungen am 22. August 2006 mit dem ARE und dem TBA besprochen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass dementsprechend überarbeitet wurde. Das eingereichte Baureglement ist somit recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Das Baureglement vom 22. Oktober 1998 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss 07-175 / 76125_41351.doc

Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst (O6-1224)

07-175 / 76125_41351.doc