Überbauungsplan Lemberg
Sondernutzungsplan · Neckertal
Dokument
- Nummer
- 1982-6761
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Neckertal
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 19.10.1981
- Genehmigt
- 13.05.1982
- Publiziert
- 11.01.1982
- In Kraft seit
- 13.05.1982
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 21 3111
LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54
13. Mai 1982
9001 ST. GALLEN,
Gemeinderat 9631 Hemberg
Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. (sGS 731.1;
Ganzen Text zeigen
abgekürzt BauG)
31 des Baugesetzes
die folgenden Planungserlasse
zur Genehmigung eingereicht: - Ueberbauungsplan Lemberg mit besonderen Vorschriften - Teilzonenplan Lemberg Die Prüfung hat ergeben, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden. Gestützt auf Art.
31 BauG und Art.
die Verwaltungsrechtspflege Nr.
94 des Gesetzes über
(sGS 951.1)
in Verbindung mit
26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gem einde
verwaltung
(sGS 821.5)
verfügt das Baudepartement:
1. Die angeführten Planungserlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.
900.— .
Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Vorsteher: Beilage : - Planungserlasse - Einzahlungsschein Kopie : - Planungsamt und RF/BD
sîg. Dr. W. Geiger Dr. W. Geiger, Regierungsrat
Plan mit besonderen Vorschriften
BESONDERE VORSCHRIFTEN
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
LEGENDE:
KANTON ST.GALLEN GEMEINDE HEMBERG
Axt. 1
UMGRENZUNG GEBIET
A
Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglernentes der Politischen Gemeinde Hemberg.
PLANGEBIET
WOHNHÄUSER
Art. 2 GEBIET
B
Geltungsbereich
ERSCHLIESSUNG
UND
PARKIERUNG
Zweck des Ueberbauungsplans Der Ueberbauungsplan bezweckt eine geordnete Ueberbauung sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.
BAULINIE UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM ALLGEMEINEN
EIN - /AUSFAHRT
ÜBERBAUUNGSPLAN LEMBERG
Art. 3 RICHTUNGSPUNKTE
FÜR
NOTZUFAHRT
RICHTUNGSPUNKTE
FÜR
FUSSGÄNGERVERBINDUNGEN
Gesamtwirkung Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Art. 4 Dachgestaltung
Sämtliche Bauten sind mit Ausnahme von An-, Neben- und Vorbauten mit einem Satteldach zu versehen. Die Hauptfirstrichtung hat ungefähr parallel oder quer zu den Höhenlinien zu verlaufen.
HINWEIS: STRASSE
Art. 5 Materialwahl, Farbgebung
Stark reflektierende Fassaden- und Dachelemente sowie grellfarbige Hausan striche sind nicht zulässig.
Art. 6 Richtungspunkte
Zwischen den durch Richtungspunkte bezeichneten Stellen ist ein Streifen derart von Bauten freizuhalten, dass zwischen diesen Punkten eine Notzufahrt von 3 m, respektive ein öffentlich begehbarer Weg von 2,0 m Breite erstellt werden kann.
M 1= 5 0 0 VOM
GEMEINDERAT
DER
GEMEINDAMMANN;
GENEHMIGT
Notzufahrt und Wege sind auf Kosten des Grundeigentümers zu erstellen. ,
AM : 19 10 1981 DER
GEMEINDERATSSCHREIBER
Art. 7 AutoabStellplätze
Autoabstellplätze sind in genügender Anzahl auf privatem Grund zu erstellen. Mindestens ist pro Einfamilienhaus ein Autoabstellplatz oder Garage vorzusehen.
UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM SPEZIELLEN
ÖFFENTLICH VOM DER
AUFGELEGT
BAUDEPARTEMENT
VOM: u i DES
KANTONS
BIS : 10 2 1982 ST. GALLEN
Art. 8 /
/
GENEHMIGT
REGIERUNGSRAT: I A \
Gebiet A, Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser Im Gebiet A sind nur freistehende Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser gestattet
Art. 9
AM:
Gebiet B, Erschliessung und Parkierung Das Gebiet B ist für die Erschliessung und Parkierung des Plangebiets vorge sehen .
1 3. M a i
Die Erschliessung des Plangebiets von der Gemeindestrasse darf nur im Bereich der im Plan bezeichneten Ein- und Ausfahrt erfolgen.
1 von
PLANDATUM
THOMAS
PLANNR
2 4 . 9 .1 9 8 1
EIGENMANN
SCHWERTGASSE
3
RAUMPLANER
N D S /H T L
9000
ST. GALLEN
TEL.
071
OP
4.1-4/2
25 27 55
W atd, S cn o n 0n g ru n 4
Die für das Plangebiet notwendigen Autoabstellplätze, Autounterstände und Garagen sind im Gebiet B zu erstellen. Autoabstellplätze und Garagen sind zudem auf den an das Gebiet B angrenzenden Grundstücken gestattet, sofern sie vom Gebiet B aus erschlossen werden.