Teilzonenplan Halden - Genehmigung

Zonenplan · Neckertal · Aufgehoben am 01.09.2023

Dokument

Nummer
1997-6710
Art
Zonenplan
Gemeinde
Neckertal
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
06.01.1997
In Kraft seit
06.01.1997
Aufgehoben
01.09.2023

Karte

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Text

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Baudepartement des Kantons St.Gallen

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6. Januar 1997

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9633 Hemberg

VII 67 Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Teilzonenplan Halden

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Kl" gs Dr. W. Kägi Regierungsrat

BIH00320.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Rechtsabteilung Planungsamt (3)

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