Teilzonenplan Campingplatz Bächli - Genehmigung

Zonenplan · Neckertal · Aufgehoben am 01.09.2023

Dokument

Nummer
1999-6710
Art
Zonenplan
Gemeinde
Neckertal
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
05.01.1999
In Kraft seit
05.01.1999
Aufgehoben
01.09.2023

Karte

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Text

_____________________ Baudepartem ent

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

5. Januar 1999

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9633 Hemberg

VII 67 Hemberg: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -

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Teilzonenplan Campingplatz Bächli Baureglement, I. Nachtrag Ueberbauungsplan Campingplatz Bächli

Das gegen die neuen Erlasse eingereichte Rekursverfahren wurde am 28. Dezember 1998 nach Art. 57 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) von der Geschäftsliste der Regierung abgeschrieben. Die Prüfung ergibt, dass die nunmehr vorliegende Fassung der Pläne unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 2 zweiter Satz BauG recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 VRP, Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit An­ hang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1‘600.-- (je Fr. 200.-- für den Teilzonenplan und den Nachtrag zum Baureglement; Fr. T200.-- für den Ueberbauungsplan). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes '—

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Beilagen: • Genehmigte Erlasse • Einzahlungsschein Kopie: • Planungsamt • Rechtsabteilung • Tiefbauamt, Rechtsdienst

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