Anpassung Überbauungsplan Dreieggli

Sondernutzungsplan · Neckertal

Dokument

Nummer
2006-6760
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Neckertal
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
14.11.2005
Genehmigt
07.02.2006
Publiziert
02.12.2005
In Kraft seit
07.02.2006

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

7. Februar 2006

Gemeinderat 9633 Hemberg

Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Ganzen Text zeigen

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Anpassung Überbauungsplan Dreieggli

Im Rahmen der Anpassung wird lediglich der Perimeter um die Parzelle Nr. 566 erweitert. Es gelten die rechtskräftigen Bestimmungen des Überbauungsplanes Dreieggli vom 25. Juli 2002. Die Prüfung ergibt, dass die Anpassung recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die Anpassung des Überbauungsplans Dreieggli wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 940.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauam t

Fr. Fr.

600.-34 0.--

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

0 6 -8 8 / 5 2 4 59 _ 28 6 34

-

2

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstraséenplan Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Rechtsdienst

►

,\

0 6 -8 8 / 5 24 5 9 _ 2 8 6 3 4

-

Plan mit besonderen Vorschriften

Aussichtspunkt mit Sitzbank •s

OJ

BESONDERE VORSCHRIFTEN

Art. 5 HÖHENANGABEN

Die Höhenlage der Bauten ist durch die Höhe des Schwerpunktes vom Gebäudegrundriss im Erdgeschoss bestimmt (± 0 müM). Die Koten gelten für die angegebenen Bereiche, Erstreckt sich eine Baute über zwei Höhenbereiche, ist die Lage der Zufahrt zur Hauptbaute respektive Garage bestimmend. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauten bezüglich Gelände und Erschliessungsstrasse optimal abgestimmt sind.

ART. 1 GELTUNGSBEREICH

Legende

Gemeinde Hemberg Kanton St. Gallen

FESTLEGUNGEN

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend und im Überbauungsplan nichts anderes vermerkt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde Hemberg. Alle in der Legende des Überbauungsplanes als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Die "Hinweise" sowie der Beilageplan gelten als wegleitend.

Art. 2 ZWECK

UMGRENZUNG PLANGEBIET

Art. 6 ARCHITEKTONISCHE GESTALTUNG

Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass sie hinsichtlich Gliederung der Baukörper, Materialwahl und Farbgebung in das Orts- und Landschaftsbild passen.

BAUBEREICH HAUPTBAUTEN

Bauten im Baubereich Anbauten müssen sich hinsichtlich ihrer Gestaltung den Hauptbauten unterordnen. Material- und Farbgebung sind auf die Hauptbauten abzustimmen.

BAUBEREICH ANBAUTEN

Anpassung Überbauungsplan 1:500 Dreieggli 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Der Überbauungsplan bezweckt die Realisierung einer vorzüglich gestalteten Wohnüberbauung in geordneter - auf die land­ schaftlich exponierte Lage abgestimmte - Bauweise sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.

ZU-UND WEGFAHRT

Art. 7 UMGEBUNGSGESTALTUNG

RICHTUNGSPUNKT FUSSGÄNGERVERBINDUNG

VOM GEMEINDERAT ERLASSEN

Die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung hat mit standortgerechten Bäumen und Hecken zu erfolgen.

Art. 3 ERSCHLIESSUNG

I k Nov. 2005 ndesch

Die verkehrsmässige Erschliessung erfolgt über eine neue öffentliche Strasse, welche im Endausbau im Einbahnregime geführt wird. Entlang der östlichen und nördlichen Plangrenze wird ein öffentlicher Fussweg gemäss Darstellung im Überbauungsplan erstellt. Zwischen den Richtungspunkten ist für eine Fusswegverbindung ein Streifen von min. 1 .Om Breite freizuhalten.

AM

Der Gemeinçtëprâsident

Art. 8 AUFHEBUNG BISHERIGEN RECHTS

HINWEISE

Der Gestaltungsplan Dreieggli vom 12. November 1992 wird aufgehoben.

ÖFFENTLICH AUFGELEGT

Die Anzahl der zu erstellenden Parkplätze wird im Baugesuchsverfahren festgelegt und richtet sich nach den Bestimmungen des Baureglementes.

BESTEHENDE STRASSE UND VORPLATZ

Die verkehrsmässige Erschliessung der Grundstücke erfolgt ab der Ringstrasse an den bezeichneten Stellen.

NEUE STRASSE

VOM

7

BIS

/li!

FUSSWEG

VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST. GALLEN GENEHMIGT

GRÜNFLÄCHE / VORPLATZ / PARKPLATZ

AM

Art. 4 BAUBEREICHE

Hauptbauten dürfen nur innerhalb der dafür vorgesehenen Baubereiche erstellt werden. Die rot bezeichneten Abstände zeigen Abweichungen vom Baureglement auf,

û 7

0 2.

.

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

- 7. Feb. 2ÛQ6

GRÜNFLÄCHEN Für Hauptbauten östlich und westlich der Erschliessungsstrasse ist der grosse Grenzabstand nur zum östlichen, resp. west­ lichen Rand des Plangebietes einzuhalten (nicht gegen Süden).

BÄUME/HECKEN

Für Hauptbauten gelten folgende Vorschriften 947.50

Vollgeschoss Gebäudehöhe Firsthöhe

2 7.5 m 12.5 m

947.50

HÖHENKOTE IN M.Ü.M. (REFERENZPUNKT BEST. TERRAIN) HÖHENKOTE ERDGESCHOSS PROJ. GEBÄUDE IN M.Ü.M.

Im Baubereich Anbauten dürfen Bauten höchstens 1 Geschoss und eine Gebäudehöhe von maximal 4 m aufweisen. Flachdächer sind in diesem Baubereich zulässig. Als Niveaupunkt gilt derjenige der Hauptbaute.

F ENT

M

'

/

ÂG

Gesamtplanungen Jägersteg 2 5703 Seon

Fon Fax E-Mail Internet

0627696666 0627696677 ingenieur@fent,ch www.fentch

Gezeichnet

KB

Datum

Geprüft

BF

Format 30/126

Freigabe

Datum

Y:\93ö2\Ä ug2O 05\Ü berbauungsplan.2d

24.10.2005