Teilzonenplan Post Parz. Nr. 827 - Genehmigung
Zonenplan · Neckertal · Aufgehoben am 01.09.2023
Dokument
- Nummer
- 2009-6711
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Neckertal
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 23.07.2009
- Publiziert
- 05.05.2009
- In Kraft seit
- 23.07.2009
- Aufgehoben
- 01.09.2023
Karte
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
TeFefon 071 22SKMM)3, Fax 0 7 f 229 39 60
23. Juli 2009
Gemeinderat 9633 Hemberg
O bi Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Teilzonenplan Post Parz. Nr. 827
Die Postliegenschaft Bächli, welche gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan der ÖBA zugeteilt sind, sollen privat genutzt werden können. Im Dorfteil Bächli wird das Gebäude, nach Aufgabe der Poststelle, bereits heute für reines Wohnen genutzt. Der Erlass wurde vorgeprüft, die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
09-4122 / 160125_57789
Mit freundlichen Grüssen
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
09-4122 / 160125_57789
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund