Teilzonenplan Post Parz. Nr. 827 - Genehmigung

Zonenplan · Neckertal · Aufgehoben am 01.09.2023

Dokument

Nummer
2009-6711
Art
Zonenplan
Gemeinde
Neckertal
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
23.07.2009
Publiziert
05.05.2009
In Kraft seit
23.07.2009
Aufgehoben
01.09.2023

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

TeFefon 071 22SKMM)3, Fax 0 7 f 229 39 60

23. Juli 2009

Gemeinderat 9633 Hemberg

O bi Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Teilzonenplan Post Parz. Nr. 827

Die Postliegenschaft Bächli, welche gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan der ÖBA zugeteilt sind, sollen privat genutzt werden können. Im Dorfteil Bächli wird das Gebäude, nach Aufgabe der Poststelle, bereits heute für reines Wohnen genutzt. Der Erlass wurde vorgeprüft, die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

09-4122 / 160125_57789

Mit freundlichen Grüssen

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

09-4122 / 160125_57789