Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli
Sondernutzungsplan · Neckertal
Dokument
- Nummer
- 2013-6760
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Neckertal
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 13.08.2013
- Genehmigt
- 19.08.2013
- In Kraft seit
- 19.08.2013
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Hemberg Dreiegglistrasse 7
19. August 2013
9633 Hemberg
Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli
Damit die Erweiterungsabsichten des Betreibers umgesetzt werden können, wird der seit 1995 rechtskräftige Überbauungsplan massgeschneidert auf die zukünftigen Verhältnisse angepasst. Die Anpassung wurde mündlich vorbesprochen. Da es sich um eine unbedeutende Ände rung handelt, kann ausnahmsweise das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Die betroffenen Anstösser sind mit der Anpassung einverstanden und haben dem Erlass zu gestimmt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
13-4839 / 344547_89088 344547_89088
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen jGerîehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
13-4839 / 344547_89088
Plan mit besonderen Vorschriften
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.___
Änderungen Überbauungsplan Gemeinde Hemberg Kanton St. Gallen
Festlegungen
H i
Art. 3
Baubereich holzverarbeitender Betrieb
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I
Verkehrsfläche aufgehoben
//
Festlegungen 29. Juli 2013
1:500
Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli
□
Umgrenzung Planungsgebiet
Baubereich holzverarbeitender Betrieb
Genehmigung
::::::
Bereich Lager offen
I
Grünbereich !
Vom Gemeirurërat erlassen am: Der Gemeindepräsident:
Überbauung
Innerhalb des Baubereichs H ist die Erweiterung des bestehenden holzverarbeitenden Betriebs möglich. Die Dimensionen richten sich nach den bestehenden Gebäuden und Hallen gemäss Schnitt Bauprojekt vom 6. Juni 2013. Insbesondere Firstrichtung und -höhe sowie die Dachneigung sind massgebend.
Vermassung aufgehoben
Rechtskräftiger Überbauungsplan vom 18. Oktober 1995
Projekt Nr. 1.004.1.014.00/AM
Änderungen Besondere Vorschriften
Einverständnis zur Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli
Grundeigentümer
Keller Heinz
Grundstück
Parz. Nr. 777
Vorhaben
An- und Umbau holzverarbeitender Betrieb
r, o + Khat+ a m 1*.............................................. 3 . Ä u g , 2013 Der Gemeinderat die Änderung des Überbauungsplans Brugg-Bächli erlassen. Er hat beschlossen, in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 Baugesetz (BauG) auf das Anzeige- und Auflageverfahren zu verzichten.
Verkehrsfläche
4------► Hauptfirstrichtung
\ 3, Aug. 2013 Der Geme/înderatsschreiibër
WA
Die Unterzeichneten Grundeigentümer haben vom geplanten Vorhaben im zustimmenden Sinne Kenntnis genommen. Sie sind damit ausdrücklich einverstanden, dass auf ein Anzeige- und Auflageverfahren verzichtet wird.
Zu- und Wegfahrt
Auf das Anzeige- und Auflageverfahren wurde in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BauG verzichtet.
Hinweise
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
Parz. Nr.
Eigentümer
777,785
Keller Heinz, Bevollmächtigter Keller Samuel Bruggstr. 7, 9633 Bächli (Hemberg)
Bestehende Wohnbauten
} 9. AU6. 2013
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
Ass. Nr. 692:
Gebäudehöhe 4.5m
Firsthöhe 9.0m
Ass. Nr. 693, 694:
Gebäudehöhe 6.0m
Firsthöhe 11.0m
"~j —
Mögliche Erweiterungsbauten Wal d- und Stockgrenze
807
Grob Christian Ettenberg 1, 9633 Bächli (Hemberg)
808
Keller Huldreich Bruggstr. 9, 9633 Bächli (Hemberg)
809
Forrer Fritz und Barbara Bächlistr. 37, 9633 Hemberg
Waldabstandslinie ab Stockgrenze gem. Zonenplan vom 25. Feb. 1993
ERR Raumplaner ESU SIA St.Gallen
Herisau
-e — Kirchgasse 16 | 9004 St.Gallen | I
+4171 227 62 62 | st.gallen@ err.ch
Unterschrift
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