Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli

Sondernutzungsplan · Neckertal

Dokument

Nummer
2013-6760
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Neckertal
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
13.08.2013
Genehmigt
19.08.2013
In Kraft seit
19.08.2013

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Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Hemberg Dreiegglistrasse 7

19. August 2013

9633 Hemberg

Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli

Damit die Erweiterungsabsichten des Betreibers umgesetzt werden können, wird der seit 1995 rechtskräftige Überbauungsplan massgeschneidert auf die zukünftigen Verhältnisse angepasst. Die Anpassung wurde mündlich vorbesprochen. Da es sich um eine unbedeutende Ände­ rung handelt, kann ausnahmsweise das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Die betroffenen Anstösser sind mit der Anpassung einverstanden und haben dem Erlass zu­ gestimmt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

13-4839 / 344547_89088 344547_89088

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen jGerîehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

13-4839 / 344547_89088

Plan mit besonderen Vorschriften

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.___

Änderungen Überbauungsplan Gemeinde Hemberg Kanton St. Gallen

Festlegungen

H i

Art. 3

Baubereich holzverarbeitender Betrieb

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I

Verkehrsfläche aufgehoben

//

Festlegungen 29. Juli 2013

1:500

Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli

□

Umgrenzung Planungsgebiet

Baubereich holzverarbeitender Betrieb

Genehmigung

::::::

Bereich Lager offen

I

Grünbereich !

Vom Gemeirurërat erlassen am: Der Gemeindepräsident:

Überbauung

Innerhalb des Baubereichs H ist die Erweiterung des bestehenden holzverarbeitenden Betriebs möglich. Die Dimensionen richten sich nach den bestehenden Gebäuden und Hallen gemäss Schnitt Bauprojekt vom 6. Juni 2013. Insbesondere Firstrichtung und -höhe sowie die Dachneigung sind massgebend.

Vermassung aufgehoben

Rechtskräftiger Überbauungsplan vom 18. Oktober 1995

Projekt Nr. 1.004.1.014.00/AM

Änderungen Besondere Vorschriften

Einverständnis zur Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli

Grundeigentümer

Keller Heinz

Grundstück

Parz. Nr. 777

Vorhaben

An- und Umbau holzverarbeitender Betrieb

r, o + Khat+ a m 1*.............................................. 3 . Ä u g , 2013 Der Gemeinderat die Änderung des Überbauungsplans Brugg-Bächli erlassen. Er hat beschlossen, in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 Baugesetz (BauG) auf das Anzeige- und Auflageverfahren zu verzichten.

Verkehrsfläche

4------► Hauptfirstrichtung

\ 3, Aug. 2013 Der Geme/înderatsschreiibër

WA

Die Unterzeichneten Grundeigentümer haben vom geplanten Vorhaben im zustimmenden Sinne Kenntnis genommen. Sie sind damit ausdrücklich einverstanden, dass auf ein Anzeige- und Auflageverfahren verzichtet wird.

Zu- und Wegfahrt

Auf das Anzeige- und Auflageverfahren wurde in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BauG verzichtet.

Hinweise

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

Parz. Nr.

Eigentümer

777,785

Keller Heinz, Bevollmächtigter Keller Samuel Bruggstr. 7, 9633 Bächli (Hemberg)

Bestehende Wohnbauten

} 9. AU6. 2013

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

Ass. Nr. 692:

Gebäudehöhe 4.5m

Firsthöhe 9.0m

Ass. Nr. 693, 694:

Gebäudehöhe 6.0m

Firsthöhe 11.0m

"~j —

Mögliche Erweiterungsbauten Wal d- und Stockgrenze

807

Grob Christian Ettenberg 1, 9633 Bächli (Hemberg)

808

Keller Huldreich Bruggstr. 9, 9633 Bächli (Hemberg)

809

Forrer Fritz und Barbara Bächlistr. 37, 9633 Hemberg

Waldabstandslinie ab Stockgrenze gem. Zonenplan vom 25. Feb. 1993

ERR Raumplaner ESU SIA St.Gallen

Herisau

-e — Kirchgasse 16 | 9004 St.Gallen | I

+4171 227 62 62 | st.gallen@ err.ch

Unterschrift

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