QP Blindenhusen

Sondernutzungsplan · Buch (SH)

Dokument

Nummer
B/W/59/8
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Buch (SH)
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
13.11.1973
In Kraft seit
13.11.1973

Karte

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Text

AUSZUG aus dem

PROTOI<:OLL DES REGIERTJt,-:JGSRATES DES l'C_ANTONS SCFU\FFI-IA.USEN Nr. B/W/S 9/8

vom

13. November 1973

I.

Der Gemeinderat Buch hat im Einverständnis mit den betroffenen Grundeigen­ tümern den Quartierplan "Bl.indenhusen" unbedeutend gecindert. Mit Schrei­

ben vom 19. Oktober 1973 ersucht der Gemeinderat um Genehmigung der Aen­

derung durch den Regierungsrat.

Ganzen Text zeigen

II.

Nach konstanter Praxis prUft der Regierungsrat im Genehmigungsverfahren

die Planungsinstrumente der Gemeinden sowohl auf Rechtmässigkeit als auf Zweckrnässigkeit.

Bei der vorgenommenen Aenderung wurden die GUterstrassen GB Nr. 135 und 140 aufgehoben und an die angrenzenden Parzellen abgetreten. Die daraus

erforderliche Neufestsetzung der Abzlige an die vorgesehenen Quartierstras­ sen wurde vorgenommen. In Anwendung von Art. 12 BauG konnte auf eine öffentliche Planau.flage verzichtet werden.

Materiell sind gegen die vorgenommenen Aenderungen keine Einwendungen zu erheben. Der Genehmigung durch den Regierungsrat steht somit nichts im vVege.

- 2 -

III. Auf Antrag der Baudirektion wird b eschlossen 1. Die vom Gemeinderat Buch mit Zustimmung der betroffenen Grundeigen­ tümer am 5. März 1973 beschlossene Aenderung des Quartierplans 11

Blindenhusen II wird genehmigt.

2. Mitteilung an: - Gemeinderat Buch (2 Ex.), unter Beilage von zwei unterzeichneten Quartierpl änen "Bl indenhusen 11 - Baudirektion - Planungsamt, unter Beilage von fünf unterzeichneten Quartierplänen "Blindenhusen II - Tiefbauamt - Hochbauamt - Grundbuchamt - !\ ·- Vermessungsamt - J\ ?16ü,, - Rechtsdienst Baudirektion DER STAATSSCHREIBER:

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