BLP Umfahrung

Sondernutzungsplan · Hemishofen

Dokument

Nummer
U/j/23/31
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Hemishofen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
25.06.1981
In Kraft seit
25.06.1981

Karte

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Text

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AUSZUG aus dem

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PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr.

U/j/23/31 vom

25. Juni 1981

i.

Baulinienplan Umfahrung Hemishofen, Genehmigung

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I. In Anwendung von Art. 9 des kantonalen Baugesetzes hat der Gemeinderat Hemishofen den Baulinienplan "Umfahrungsstrasse" beschlossen und öffentlich aufgelegt. Drei dagegen erhobene Einsprachen hat der Gemeinderat abschliessend behandelt. Mit Schreiben vom 26. Februar 1981 ersucht der Gemeinderat Hemis­ hofen um Genehmigung des Planes durch den Regierungsrat. II. Das Verfahren ist gemäss Art. 11 Baugesetz durchgeführt wor­ den. Gegen die Einspracheentscheide des Gemeinderates sind keine Rekurse erhoben worden. Nach erfolgter Prüfung des Planes durch die interessierten kantonalen Stellen und Vornahme einer kleinen vermessungs­ technischen Ergänzung kann die Genehmigung erteilt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1· o s s e n : 1. Der vom Gemeinderat Hemishofen am 23. Februar 1981 be­ schlossene Baulinienplan "Umfahrung Hemishofen" wird genehmigt.

- 2 -

2. Mitteilung an :

·:··.

Gemeinderat 8261 Hemishofen, unter Beilage von zwei unterzeichneten Plänen - Baudirektion Rechtsdienst Baudirektiori - Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Planes Tiefbauamt, unter Beilage eines unterzeichneten Planes - Hochbauamt - Vermessungsamt

DER STAATSSCHREIBER: