QP Lange Halde

Sondernutzungsplan · Löhningen · Aufgehoben am 28.09.2023

Dokument

Nummer
Ue/B/46/5
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Löhningen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
19.11.1985
In Kraft seit
19.11.1985
Aufgehoben
28.09.2023

Karte

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Text

EIN

1. N

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Ue/8/ 46/5

vem

19. November 1985

Löhningen, Baulinienplan "Lange Halde"; Genehmigung

I.

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Am 20. Feh>ruar 19·�5 hat der Gemeinderat Löhningen eine Aenderung des Baulinienplanes "Lange Halde'' beschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens gemäss Art. 11 des kantonalen Baugesetzes (BauG) unter­ breitet d<l!r GeITTein cderat mit Schreiben vom 24. Septemi;>er 1985.den geäncderten fB;a,wliAienJl)lan dem Regierungsrat zur Genehmigung. II.

Die Aenderung des Baulinienplanes "Lange Halde" umfasst die Er­ gänzung der rechtsgültigen Baulinie gemäss Art. 30 Abs. 1 BauG durch eine Sekundärbaulinie gemäss Art. 30 Abs. 2 BauG. Die Be­ deutung der Sekundirh>aulinie ist im Plan definiert. Die Prüfung des Planes durch Planungsamt, Rechtsdienst Baudi­ rektion, H0chtoa,uamt, Tiefäauamt, Vermessungsamt und Zentralstelle für Wein- Ufld OIDsth>a,u hat keine Vorbehalte ergeben. Damit kann die Genehmigung erteilt werden. III.

b e s c h l o s s e n : 1. Die vom Gemeinderat Löhningen am 20. Februar 1985 beschlossene Ergänzung des Baulinienplanes "Lange Halde" durch eine Sekundär­ baulinie wird genehmigt.

�.

- 2 2. Mitteilung an: Gemeinderat 8224 Löhningen, unter Beilage eines unterzeichne­ ten Baulinienplanes - Baudirektion Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Baulinien­ planes - Rechtsdienst Baudirektion - Hochbauamt - Tiefbauamt - Vermessungsamt - Zentralstelle für Wein- und Obstbau

DER STAATSSCHREIBER:

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