QP Lange Halde
Sondernutzungsplan · Löhningen · Aufgehoben am 28.09.2023
Dokument
- Nummer
- Ue/B/46/5
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Löhningen
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Kt. RR
- Beschlossen
- 19.11.1985
- In Kraft seit
- 19.11.1985
- Aufgehoben
- 28.09.2023
Karte
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Text
EIN
1. N
AUSZUG aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Ue/8/ 46/5
vem
19. November 1985
Löhningen, Baulinienplan "Lange Halde"; Genehmigung
I.
Ganzen Text zeigen
Am 20. Feh>ruar 19·�5 hat der Gemeinderat Löhningen eine Aenderung des Baulinienplanes "Lange Halde'' beschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens gemäss Art. 11 des kantonalen Baugesetzes (BauG) unter breitet d<l!r GeITTein cderat mit Schreiben vom 24. Septemi;>er 1985.den geäncderten fB;a,wliAienJl)lan dem Regierungsrat zur Genehmigung. II.
Die Aenderung des Baulinienplanes "Lange Halde" umfasst die Er gänzung der rechtsgültigen Baulinie gemäss Art. 30 Abs. 1 BauG durch eine Sekundärbaulinie gemäss Art. 30 Abs. 2 BauG. Die Be deutung der Sekundirh>aulinie ist im Plan definiert. Die Prüfung des Planes durch Planungsamt, Rechtsdienst Baudi rektion, H0chtoa,uamt, Tiefäauamt, Vermessungsamt und Zentralstelle für Wein- Ufld OIDsth>a,u hat keine Vorbehalte ergeben. Damit kann die Genehmigung erteilt werden. III.
b e s c h l o s s e n : 1. Die vom Gemeinderat Löhningen am 20. Februar 1985 beschlossene Ergänzung des Baulinienplanes "Lange Halde" durch eine Sekundär baulinie wird genehmigt.
�.
- 2 2. Mitteilung an: Gemeinderat 8224 Löhningen, unter Beilage eines unterzeichne ten Baulinienplanes - Baudirektion Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Baulinien planes - Rechtsdienst Baudirektion - Hochbauamt - Tiefbauamt - Vermessungsamt - Zentralstelle für Wein- und Obstbau
DER STAATSSCHREIBER:
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