BLP Biberichstrasse
Sondernutzungsplan · Löhningen · Aufgehoben am 28.09.2023
Dokument
- Nummer
- U/H/42/14
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Löhningen
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Kt. RR
- Beschlossen
- 15.08.1972
- In Kraft seit
- 15.08.1972
- Aufgehoben
- 28.09.2023
Karte
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Text
/\.USZUG 1
'
aus t,C'lll
11. Aug.1972v
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN hJl'r.
U/H/42/14 vom
15. Auguc"'..t 1972 I.
Der Gemeinderat Löhningen hat gemäss Baugesetz Art. 9 ff für das Baugebiet obere Rössligasse-Biberichstrasse einen Baulinien plan aufgestellt. Der Plan war vom 27. April bis 29. Mai 1972
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öffentlich aufgelegt. Mit Schreiben vorn 17. Juli 1972 ersucht der Gemeinderat Löhningen um Genehmigung des Planes. II.
1
Es handelt sich um eine Erweiterung des seit 1939 bestehenden Baulinienplanes der Gemeinde Löhningen. Die Erweiterung ist im Hinblick auf die einsetzende Bautätigkeit im Gebiet obere Rössli� gasse-Biberichstrass� notwendig. Sie ist zweckmässig und der Genehmigung steht nichts im Wege. III.
Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n 1. Der gemäss Beschluss des Gemeinderates Löhningen vom 18. April 1972 aufgestellte Baulinienplan obere Rössligasse Biberichstrasse in Löhningen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Löhningen (2 Exemplare) unter Beilage eines unterzeichneten Planes - Baudirektlon
D 71213
2
- Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Planes - Tiefbauamt. - Hochbauamt
- Grundbuchamt - Sekretariat Baudirektion (339).
DER STAATSSCHREIBER: