QP Kleintal

Sondernutzungsplan · Löhningen · Aufgehoben am 28.09.2023

Dokument

Nummer
D/Sp/12/16
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Löhningen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
31.03.1998
In Kraft seit
31.03.1998
Aufgehoben
28.09.2023

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Löhningen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

LOE_007_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. D/Sp/12/16

vom 31. März 1998

Löhningen, Baulandumlegung und Quartierplan "Kleintal"; Genehmigung

1. Am 30. Oktober 1997 hat der Gemeinderat Löhningen die Baulandumlegung und den Quartierplan "Kleintal" beschlossen. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom

17. November bis 17. Dezember 1997. Während der Auflagefrist ist eine Ein­

sprache eingegangen, die aber am 12. Januar 1998 wieder zurückgezogen

worden ist.

Ganzen Text zeigen

Mit Protokollauszug vom 13. Januar 1998 ersucht der Gemeinderat Löhningen

um Genehmigung der Baulandumlegung und des Quartierplanes "Kleintal".

11. 1. Baulandumlegungen und Quartierpläne bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit

raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Baulandumlegung und der Quartierplan

rechtmässig zustande gekommen sind. Nach dem Beschluss durch den Ge­

meinderat wurden die Baulandumlegung und der Quartierplan öffentlich auf­ gelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen die Bau­ landumlegung und den Quartierplan vorgebracht.

Genehmigung kann erteilt werden.

Die nachgesuchte

-2-

III. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n:

1. Die vom Gemeinderat Löhningen am 30. Oktober 1997 beschlossene Bau­ landumlegung und der Quartierplan "Kleintal" werden genehmigt.

2. Mitteilung an:

Gemeinderat, 8224 Löhningen

die genehmigten Pläne werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt

Baudepartement

Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen

Grundbuchamt

Hochbauamt (inkl. Denkmalpflege und Archäologie)

Kantonales Laboratorium

Meliorations- und Vermessungsamt

Rechtsdienst des Baudepartementes

Tiefbauamt

Bauinspektorat

Amt für Grundstückschätzungen KNHK

Der St

chreiber: 8tj

Dr. Retloubach