BLP Berggasse-Goldackerweg-Industriegebiet

Sondernutzungsplan · Löhningen · Aufgehoben am 28.09.2023

Dokument

Nummer
e/B/3/8
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Löhningen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
18.01.1983
In Kraft seit
18.01.1983
Aufgehoben
28.09.2023

Karte

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Text

EIUGEGANGEN 2 1. Jan. 198j

AUSZUG ·�

aus dem

PROTOI<OLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. e/B/3/8

vom

18. Januar 1983

Löhningen, Baulinienplan 11 Berggasse-Goldackerweg­ Industriegebiet11 ; Genehmigung

I.

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Der Gemeinderat Löhningen hat am 30. August 1982 den Baulinienplan "Berggasse-Goldackerweg-Industriegebiet" beschlossen. Im Zuge des Verfahrens gernäss Art. 11 des kantonalen Baugesetzes vorn 9. November 1964 sind nach Angaben des Gemeinderates keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vorn 19. November 1982 ersucht der Ge­ meinderat Löhningen um Genehmigung des Baulinienplanes durch den Regierungsrat. II.

Im Bereich Herrengasse weist die Baulinie einen Abstand von weniger als 5 m zum öffentlichen Grund auf. Sie steht damit nicht im Einklang mit dem Bes.tirnrnungen von Art. 30 Abs. 6 des kantonalen Baugesetzes. Nach Art. 57 des kantonalen Baugesetzes kann der Re­ gierungsrat aus wichtigen Gründen Ausnahmen von ein­ zelnen Bauvorschriften bewilligen, wenn dadurch eine bessere Lösung für die Allgemeinheit ermöglicht wird und keine wesentlichen Interessen der Nachbarn ver­ letzt werden. Der angesprochene Bereich Herrengasse gehört zum schutzwürdigen Ortskern von Löhningen. Der Baulinie kommt hier insofern eine Gestaltungsfunktion zu, als

- 2 sicherzustellen ist, dass die bestehende Gliederung

des Ortskerns auch künftig erhalten bleibt. In diesem

Sinne liegt die getroffene Anordnung im öffentlichen Interesse. Nachbarliche Interessen werden nicht be­

troffen. Der Baulinienplan kann somit in der vorlie­ genden F'orm genehmigt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n : 1. Der vom Gemeinderat Löhningen am 30. August 1982

beschlossene Baulinienplan "Berggasse-Goldackerweg­ Industriegebiet" wird genehmigt.

2. Mitteilung an:

- Gemeinderat 8224 Löhningen, unter Beilage von drei Exemplaren des unterzeichneten Planes

- Baudirektion

- Planungsamt, �nter Beilage eines unterzeichneten Planes Rechtsdienst Baudirektion

- Hochbauamt

- Denkmalpflege

- Tiefbauamt

- Vermessungsamt

DER STAATSSCHREIBER:

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