Nutzungsplanung (2003) Änderung GB 692, 1245

Zonenplan · Löhningen

Dokument

Nummer
11/176
Art
Zonenplan
Gemeinde
Löhningen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
31.03.2015
In Kraft seit
31.03.2015

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 31. März 2015

Löhningen, Zonenplanänderung (Parzellen GB Nr. 692 / 1245); Genehmigung

Protokoll-Nr. 11/176

I. Ein unüberbaubarer Streifen Land der Parzelle GB Nr. 692 soll ausgezont werden, da es keinen Sinn macht, Bauland, das man nicht überbauen kann, zu horten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Löhningen am 8. Januar 2015 eine Zonenplanänderung, umfassend die Auszonung eines Teils der Parzelle GB Nr. 692 aus der Wohnzone 1 und die Zuweisung zur Rebzone (zu Parzelle GB Nr. 1245), beschlossen. Da es sich hierbei um eine geringfügige Zonenplanänderung handelt, kann diese durch den Gemeinderat beschlossen werden (gemäss Art. 3 Abs. 2 BauO). Die öffentliche Auflage erfolgte vom 30. Januar bis 20. Februar 2015. Es sind weder Einsprachen noch Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 20. Februar 2015 ersucht der Gemeinderat Löhningen um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat. II. Nach Art 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Änderung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die Änderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

III. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n : 1.

Die vom Gemeinderat Löhningen am 8. Januar 2015 beschlossene Zonenplanänderung, umfassend die Auszonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 692 aus der Wohnzone W1 und die Zuweisung zur Rebzone (zu Parzelle GB Nr. 1245), wird genehmigt.

2.

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Mitteilung an –

Gemeinderat 8224 Löhningen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)

–

Baudepartement ([email protected])

–

Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected])

–

Bauinspektorat ([email protected])

–

Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected])

–

Grundbuchamt ([email protected])

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Amt für Geoinformation ([email protected]; [email protected])

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Amt für Grundstückschätzung ([email protected])

DER STAATSSCHREIBER: Dr. Stefan Bilger

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