BLP ganze Gemeinde 2016

Sondernutzungsplan · Trasadingen

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Trasadingen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. BD
Beschlossen
29.01.2016
In Kraft seit
29.01.2016

Karte

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Text

Kanton Schaffhausei;i Baudepartement . · Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh. eh

Trasadingen, neuer Baulinien­ plan sowie Aufhebung aller alten Baulinienpläne; Genehmigung Schaffhausen, .29. Januar 2016

Verfügung 1. Die Gemeinde Trasadingen ist mit Baulinien aus den 60er Jahren übersät und bei vielen die­ ser Baulinien ist es nicht mehr nachvoll�iehbar, weshalb sie überhaupt vorhanden sind. Der Gemeinderat Trasadingen hat sich in einer Klausurtagung dieses Problems angenommen und es wurde Baulinie für Baulinie geprüft und den Sinn und Zweck dahinter gesucht. Der Ge­ meinderat ist zum Schluss· gekommen, dass eine. Überregulierung mit Baulinien besteht. Ei­ nerseits existieren die · Rebabstandsvorschriften und andererseits sind auch die Strassenab­ stände klar geregelt. Aus vorgenannten Gründen hat der Gemeinderat Trasadingen am 4. Au­ gust 2015 die Aufhebung aller bestehenden Baulinien sowie. einen neuen Baulinienplan be­ schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 14. August bis 2. September 2015. Die betrof­ fenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 10. August 2015 benachrich­ tigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 15. August 2015 ersucht der Gemeinderat Trasadingen um Genehmigung des neuen Baulinienplanes sowie der Aufhebung aller bisherigen Baulinien. II. 1.

Baulinienpläne und deren Änderung bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung urid das öffentliche Baurecht im· Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartem�nt. Im Geneh­ migungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmäs-

sigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kanto­ nalen Amtsstellen befasst. 2.

Die Prüfung hat ergeben, dass der neue Baulinienplan sowie die Aufhebung der heu­ te bestehenden Baulinienpläne rechtmässig zustande gekommen sind. Nach dem B.eschluss durch den Gemeinderat wurden die Baulinienpläne öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden zum neuen Baulinienplan sowie zu den aufzuhe- · benden Plänen folgende Ergänzung vorgebracht:

3.

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Ausstehend ist nun noch die Nutzungsplanungsrevision; im Zuge derselben wird auch . das Denkmäler-Inventar erarbeitet. Sollte sich aufgrund des Denkmäler-Inventares herausstellen, dass in der Kernzone Baulinien zum Schutze von wertvollen Gebäuden notwendig sein sollten, so wird dies der Gemeinderat dannzumal in die Wege leiten.

Gestützt auf die vorstehende Erwägung können der neue Baulinienplan und die Aufhebung der bisher bestehenden Baulinienpläne genehmigt werden. II 1. Demgemäss wird

v e r f ü g t:

1.

Der vom Gemeinderat Trasadingen am 4. August 2015 beschlossene neue Bauli­ nienplan wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

2.

Gleichzeitig werden alle bisher bestehenden Baulinienpläne der Gemeinde Trasadin­ gen aufgehoben.

3.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8219 Trasadingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement - Rechtsdienst Baudepartement - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt Strassen 2

- Amt für Geoinformation - Amt für Grundstückschätzungen - Grundbuchamt - EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen

Der Departe

rsteher

Dr. Reto Dubach, Regierungspräsident

·Beilage: . ·Neuer 8;3ulinienplan (3-fach)

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