Nutzungsplanung (1989) Änderung GB 68

Zonenplan · Trasadingen

Dokument

Nummer
Bo/BM/18/13
Art
Zonenplan
Gemeinde
Trasadingen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
03.05.1994
In Kraft seit
03.05.1994

Karte

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Text

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/BM/18/13

vom 03. Mai 1994

Trasadingen, Zonenplan­ änderung; Genehmigung

I.

Die Gemeindeversammlung Trasadingen hat am 10. Dezember 1993 die Änderung des Zonenplanes. Umzonung eines Tei 1 s der Parzelle GB Nr. 68 von der Landwirtschaftszone in die Gewerbezone, beschlos­ sen. Mit Schreiben vom 17. Januar 1994 ersucht der Gemeinderat Trasadingen um Genehmigung der Umzonung. Während der öffentlichen Auflage vom 27. Dezember 1993 bis 17. Januar 1994 wurde ein Re­ kurs eingereicht. Das Rekursverfahren wurde infolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben. II.

Zonenplanänderungen bedürfen der Genehmigung durch den Regie­ rungsrat. Im Genehmigungsverfahren prüft er die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. Dabei hat sich ergeben: 1.

Informati an und Mitwirkung der Bevölkerung waren gewährlei stet. Nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung wurde die Zo­ nenplanänderung öffentlich aufgelegt.

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2. Die umzuzonende Fläche auf Parzelle GB Nr. 68 ist auf ein be­ reits bestehendes Tankstellenprojekt zugeschnitten. Dazu ist zu bemerken, dass die in das Projekt integrierten Bauten auf GB Nr. 68 die Gewässerabstandslinie entlang dem "Landgraben" unterschreiten. Gemäss Art. 55 des Baugesetzes für den Kanton

2 -

Schaffhausen vom 9. November 1964 (BauG) dürfen diese Gebäude grundsätzlich nur unterhalten, nicht aber zweckentfremdet oder umgebaut werden, wie dies im vorliegenden Tankstellenprojekt vorgesehen ist. Das heisst. dass selbst bei einer Umzonung der Teilfläche von GB Nr. 68 in die Gewerbezone für die Realisie­ rung des Projektes Ausnahmebewilligungen erforderlich wären, welche im heutigen Zeitpunkt nicht ohne weiteres in Aussicht gestellt werden können. Dies zeigt auf, dass diese Umzonung nicht unproblematisch ist. Die Interessen und der planerische Gestaltungsspielraum der Gemeinde Trasadingen sind indessen zu respektieren. I I I. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n 1. Die von der Gemeindeversammlung am 10. Dezember 1993 beschlos­ sene teilweise Umzonung der Parzelle GB Nr. 68 von der Land­ wirtschaftszone in die Gewerbezone wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat. 8219 Trasadingen (die Pläne werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft, 8219 Trasadingen - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Pläne) - Rechtsdienst des Baudepartementes - Grundbuchamt - Meliorations- und Vermessungsamt - Hochbauamt - Tiefbauamt

- 3 -

- Kantonsforstamt - Landwirtschaftsamt - Kantonales Laboratorium - Sekretariat Departement des Innern - Amt für Vorgeschichte - Amt für Denkmalpflege - Baui nspektorat - Energiefachstelle - EKS - Kantonale Natur - und Heimatschutzkommission KNHK

DER STAATSSCHREIBER:

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