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Sondernutzungsplan · Neunkirch · Aufgehoben am 29.10.2019
Dokument
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Kt. BD
- Beschlossen
- 28.05.2010
- In Kraft seit
- 28.05.2010
- Aufgehoben
- 29.10.2019
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Text
Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]
Neunkirch,Ä nderung Baulinien plan,Bereich «Sternen»; Geneh migung Schaffhausen,28. Mai 2010
Verfügung 1. Der Gemeinderat Neunkirch hat am 18. März 2010 die Änderung des Baulinienplanes (Verfü
gung vom 20. März 2002) im Bereich «Sternen» beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte
vom 29. März bis 19. April 2010. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebe
nem Brief vom 23. März 2010 benachrichtigt. Es sind keine Einwände eingegangen. Mit Schrei
ben vom 23. April 2010 ersucht der Gemeinderat Neunkirch um Genehmigung des geänderten
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Baulinienplanes (Verfügung vom 20. März 2002).
11. 1. Baulinienpläne und deren Änderungen bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom
1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfah ren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prü
fung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.
2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Änderung der Baulinie rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde die geänderte Baulinie öffentlich
aufgelegt und die Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Baulinienplan vorgebracht. Die
nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.
111. Demgemäss wird
v e r f ü g t:
1. Die vom Gemeinderat Neunkirch am 18. März 2010 beschlossene Änderung des Baulinien planes (Verfügung vom 20. März 2002) im Bereich «Sternen» wird genehmigt.
2. Gleichzeitig werden die bestehenden Baulinien (Verfügung vom 20. März 2002) im Bereich «Sternen» aufgehoben.
3. Mitteilung an:
Gemeinderat, 8213 Neunkirch (die genehmigten Unterlagen werden
durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)
Baudepartement
Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten)
Grundbuchamt
EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen Rechtsdienst des Baudepartements
Vermessungsamt Tiefbauamt
Bauinspektorat
Naturschutzamt
Amt für Denkmalpflege
Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz Landwirtschaftsamt und Melioration
Koordinationsstelle für öffentlichen Verkehr
Amt für Grundstückschätzung
"
-,
DER DEPA TEMtTSVORSTEHER
J
Dr. Reto Dubach, Regierungsrat Ä nderung Baulinie im Bereich «Sternen» (3-fach)
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