QP Bildstei
Sondernutzungsplan · Dörflingen
Dokument
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Dörflingen
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Kt. BD
- Beschlossen
- 30.03.2009
- In Kraft seit
- 30.03.2009
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Text
Kanton Schaffhausen Baudepartement
Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.et:i
Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh. eh
Dörflingen, Baulinienplan «Bildstei»; Genehmigung
Schaffhausen, 30. März 2009
Verfügung 1. Der Gemeinderat Dörflingen hat am 20. Januar 2009 den Baulinienplan «Bildstei» beschlos sen. Die öffentliche Auflage erfQlgte vom 23. Januar bis 20. Februar 2009. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 22. Januar 2009 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 ersucht der Gemeinderat Dörflingen um Genehmigung des Baulinienplanes «Bildstei» durch das Ba�departement.
. II. 1. Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen· (Baugesetz) vom 1. · Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf ·Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Baulinienplan rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gem�inderat würde der Baulit)ienplan öffentlich aufge legt und die. betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benach-
richtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Baulinienplan «Bildstei» vorgebracht. Die nachgesuchte GenehIT)igung kann somit erteilt werden.
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II 1. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1. Der vom Gemeinderat Dörflingen am 20. Januar 2009 beschlossene Baulinienplan «Bildstei» wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8239 Dörflingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Plänungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Rechtsdienst des Baudepartements - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzung
DER DEPARTEMEN
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RSTEHER
Dr. Reto Dubach, Regierungsrat
Baulinienplan «Bildstei» (4-fach)
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