Disclaimer Kataster belasteter Standorte (KbS)
Kataster der belasteten Standorte · _Disclaimer
Dokument
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Unterart
- _Disclaimer
- Gemeinde
- _Disclaimer
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Interkantonales Labor (IKL)
- Genehmigt durch
- Kt. IKL
- Beschlossen
- 01.01.2019
- In Kraft seit
- 01.01.2019
Karte
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Dateien
Disclaimer_OEREB_KbS.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Disclaimer für OEREB betreffend Kataster der belasteten Standorte (KbS) In den Kataster der belasteten Standorte (KbS) werden Standorte auf dem Gebiet des Kantons Schaffhausen eingetragen, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie durch Abfälle belastet sind. Der Eintrag eines Standortes im KbS wird gelöscht, wenn feststeht, dass der Standort nicht mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist oder die umweltgefährdenden Stoffe beseitigt worden sind. Demnach kann mit der Nichtverzeichnung eines Grundstückes im KbS nicht gewährleistet werden, dass dieses auch tatsächlich frei von jeglichen Abfällen oder umweltgefährdenden Stoffen ist. Ein Eintrag wird zudem dynamisch nach aktuellem Kenntnisstand ergänzt und/oder angepasst. Demnach kann bei einem verzeichneten Standort ohne Angaben zur Überwachungs- oder Sanierungsbedürftigkeit nicht abgeleitet werden, dass eine solche nicht gegeben ist. Jeder Eintrag, dessen Ergänzung, Anpassung oder Löschung erfolgt nach entsprechender Benachrichtigung der Grundeigentümerschaft. Die Darstellung des belasteten Standortes erlaubt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Ausdehnung des belasteten Perimeters. Gegebenenfalls sind auch die Kataster des Bundes (BAV, BAZL, VBS) zu berücksichtigen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Interkantonales Labor Abteilung Umweltschutz Mühlentalstrasse 188 8200 Schaffhausen Telefon: 052 632 74 80 Fax: 052 632 74 92 E-Mail: [email protected]
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Rechtsgrundlagen
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund