KbS Nr. 86: Schaffhausen Tanscherhalde
Kataster der belasteten Standorte · Schaffhausen
Dokument
- Nummer
- 86
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Gemeinde
- Schaffhausen
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Interkantonales Labor (IKL)
- Genehmigt durch
- Kt. BD
- Beschlossen
- 20.05.2003
- In Kraft seit
- 20.05.2003
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Text
Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Schaffhausen
KBS-Nr: 86
Grundbuch-Nr.:
21125
Bezeichnung:
Tanscherhalde
Datum Verfügung:
Ganzen Text zeigen
20.05.2003
Status gemäss AltlV*:
weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf
Durchgeführte Untersuchungen:
Baugrund, Versickerung und Altlasten (Geotechnisch-Geologische Untersuchung), Geotechnisches Institut AG Basel, 13.04.2012
bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Giessereisand, Schlacke, Abraum, Kehricht, Sperrgut
Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:
beendet
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Schaffhausen
Grundbuch-Nr.:
21906
Bezeichnung:
Tanscherhalde
Datum Verfügung:
12.06.2003
Status gemäss AltlV*:
weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf
KBS-Nr: 86
Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Giessereisand, Schlacke, Abraum, Kehricht, Sperrgut
Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:
beendet
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Rechtsgrundlagen
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund