KbS Nr. 86: Schaffhausen Tanscherhalde

Kataster der belasteten Standorte · Schaffhausen

Dokument

Nummer
86
Art
Kataster der belasteten Standorte
Gemeinde
Schaffhausen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Kt. BD
Beschlossen
20.05.2003
In Kraft seit
20.05.2003

Karte

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Text

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

KBS-Nr: 86

Grundbuch-Nr.:

21125

Bezeichnung:

Tanscherhalde

Datum Verfügung:

Ganzen Text zeigen

20.05.2003

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Baugrund, Versickerung und Altlasten (Geotechnisch-Geologische Untersuchung), Geotechnisches Institut AG Basel, 13.04.2012

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Giessereisand, Schlacke, Abraum, Kehricht, Sperrgut

Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:

beendet

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

21906

Bezeichnung:

Tanscherhalde

Datum Verfügung:

12.06.2003

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

KBS-Nr: 86

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Giessereisand, Schlacke, Abraum, Kehricht, Sperrgut

Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:

beendet

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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