KbS Nr. 142: Neunkirch Uf Höhi / Wyden

Kataster der belasteten Standorte · Neunkirch

Dokument

Nummer
142
Art
Kataster der belasteten Standorte
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Kt. IKL
Beschlossen
13.09.2005
In Kraft seit
13.09.2005

Karte

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Text

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Neunkirch

Grundbuch-Nr.:

1116

Bezeichnung:

uf Höhi / Wyden

Datum Verfügung:

13.09.2005

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Status gemäss AltlV*:

nicht untersuchungsbedürftig

KBS-Nr: 142

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Bauaushub, (bis 1965 Kehricht)

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Neunkirch

Grundbuch-Nr.:

2178

Bezeichnung:

uf Höhi / Wyden

Datum Verfügung:

13.09.2005

Status gemäss AltlV*:

nicht untersuchungsbedürftig

KBS-Nr: 142

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Bauaushub, (bis 1965 Kehricht)

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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