KbS Nr. 215: Rüdlingen Fallentor

Kataster der belasteten Standorte · Rüdlingen

Dokument

Nummer
215
Art
Kataster der belasteten Standorte
Gemeinde
Rüdlingen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Kt. IKL
Beschlossen
13.02.2003
In Kraft seit
13.02.2003

Karte

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Text

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

Grundbuch-Nr.:

694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

13.02.2003

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Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Technische Untersuchung, 08.12.2000

KBS-Nr: 215

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

KBS-Nr: 215

Grundbuch-Nr.:

695, 694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

03.04.2003

Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Kiesgrube Fallentor Erweiterung Umweltverträglichkeitsbericht 1. und 2. Stufe, Festsetzung einer Materialabbauzone, Rodungsgesuch und Abbaugesuch, 1997 // Hydrogeologische Untersuchungen, Monitoring-System, Kiesgrube Fallentor, 2000

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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