KbS Nr. 215: Rüdlingen Fallentor
Kataster der belasteten Standorte · Rüdlingen
Dokument
- Nummer
- 215
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Gemeinde
- Rüdlingen
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Interkantonales Labor (IKL)
- Genehmigt durch
- Kt. IKL
- Beschlossen
- 13.02.2003
- In Kraft seit
- 13.02.2003
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Text
Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Rüdlingen
Grundbuch-Nr.:
694
Bezeichnung:
Fallentor
Datum Verfügung:
13.02.2003
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Status gemäss AltlV*:
Überwachungsbedarf
Durchgeführte Untersuchungen:
Technische Untersuchung, 08.12.2000
KBS-Nr: 215
bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Bauschutt, Kl. 2, Aushub
Menge (m³):
unbekannt
Zeitraum der Ablagerung:
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Rüdlingen
KBS-Nr: 215
Grundbuch-Nr.:
695, 694
Bezeichnung:
Fallentor
Datum Verfügung:
03.04.2003
Status gemäss AltlV*:
Überwachungsbedarf
Durchgeführte Untersuchungen:
Kiesgrube Fallentor Erweiterung Umweltverträglichkeitsbericht 1. und 2. Stufe, Festsetzung einer Materialabbauzone, Rodungsgesuch und Abbaugesuch, 1997 // Hydrogeologische Untersuchungen, Monitoring-System, Kiesgrube Fallentor, 2000
bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Bauschutt, Kl. 2, Aushub
Menge (m³):
unbekannt
Zeitraum der Ablagerung:
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Rechtsgrundlagen
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund