KbS Nr. 223: Schaffhausen Schweizersbild
Kataster der belasteten Standorte · Schaffhausen
Dokument
- Nummer
- 223
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Gemeinde
- Schaffhausen
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Interkantonales Labor (IKL)
- Genehmigt durch
- Kt. IKL
- Beschlossen
- 18.12.2000
- In Kraft seit
- 18.12.2000
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Text
Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Schaffhausen
Grundbuch-Nr.:
21798
Bezeichnung:
Schweizersbild, Brand
Datum Verfügung:
18.12.2000
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Status gemäss AltlV*:
weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf
KBS-Nr: 223
Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Carbidschlamm, Säuren, Giessereisand, Schlacke, Abgänge, Kehricht, Bauschutt
Menge (m³):
10000
Zeitraum der Ablagerung:
bis 31.05.1957
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Schaffhausen
KBS-Nr: 223
Grundbuch-Nr.:
21971
Bezeichnung:
Schweizersbild, Brand
Datum Verfügung:
18.12.2000
Status gemäss AltlV*:
weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf
Durchgeführte Untersuchungen:
Geologisch-hydrogeologische Grundlagen für Untersuchungen nach Altlastenverordnung, Dr. Heinrich Jäckli AG, 25.06.04
bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Carbidschlamm, Säuren, Giessereisand, Schlacke, Abgänge, Kehricht, Bauschutt
Menge (m³):
10000
Zeitraum der Ablagerung:
bis 31.05.1957
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Rechtsgrundlagen
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund