KbS Nr. 290: Schleitheim Im Geeren
Kataster der belasteten Standorte · Schleitheim
Dokument
- Nummer
- 290
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Gemeinde
- Schleitheim
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Interkantonales Labor (IKL)
- Genehmigt durch
- Kt. IKL
- Beschlossen
- 30.03.2016
- In Kraft seit
- 30.03.2016
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Text
Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Schleitheim
Grundbuch-Nr.:
1610
Bezeichnung:
Im Geeren
Datum Verfügung:
30.03.2016
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Status gemäss AltlV*:
weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf
Durchgeführte Untersuchungen:
Wasserprobe vom 26.01.2016
KBS-Nr: 290
bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Bauschutt, Hauskehricht
Menge (m³):
unbekannt
Zeitraum der Ablagerung:
bis ca. 1987
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:
Schleitheim
KBS-Nr: 290
Grundbuch-Nr.:
2076
Bezeichnung:
Im Geeren
Datum Verfügung:
14.03.2016
Status gemäss AltlV*:
weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf
Durchgeführte Untersuchungen:
4 Baggersondierungen 2015 (s. Bericht von Dr. von Moos AG vom 15.09.2015)
bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche:
Grundwasser
Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:
Bauschutt, Schwarzbelag
Menge (m³):
unbekannt
Zeitraum der Ablagerung:
unbekannt
Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).
* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)
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Rechtsgrundlagen
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund