Zonenplan Guntmadingen (1990); Änderung GB Nr. 91

Zonenplan · Beringen · Aufgehoben am 07.01.2020

Dokument

Nummer
Bo/Sp/24/18
Art
Zonenplan
Gemeinde
Beringen
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
15.06.1993
In Kraft seit
15.06.1993
Aufgehoben
07.01.2020

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Text

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/Sp/24/18

vom 15. Juni 1993

Guntmadingen, Zonenplan­ änderung und Ergänzungen der Bauordnung; Genehmi­ gung

I.

Die Gemeindeversammlung Guntmadingen hat am 9. Dezember 1992 die Aenderung des Zonenplanes, Umzonung eines Teils der Parzelle GB Nr. 91 von der Landwirtschaftszone in eine "Spezialbauzone für Reitanlagen RA", die Ergänzung des Art. 2 1 it. a sowie den Artikel 35bis als Ergänzung der Bauordnung beschlossen. Mit Schreiben vom 31. März 1993 ersucht der Gemeinderat Guntmadingen um Geneh­ migung der Umzonung sowie des neuen Artikels als Ergänzung der Bauordnung. Während der öffentlichen Auflage vom 12. Februar bis 3. März 1993 wurden keine Rekurse eingereicht. II.

1. Zonenplanänderungen und Ergänzungen der Bauordnung bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Im Genehmigungsver­ fahren prüft der Regierungsrat die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksa­ men Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmäs­ sig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Be­ völkerung waren gewährleistet. Nach dem Beschluss der Gemein­ deversammlung wurden die Aenderungen des Zonenplanes und der Bauordnung öffentlich aufgelegt. Die teilweise Umzonung der Parzelle GB Nr. 91 und die Ergänzung der Bauordnung können so­ mit genehmigt werden.

- 2 III. Auf Antrag des Baudepartementes wird

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b e s ch l o s s e n 1.

Die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 1992 beschlos­ sene teilweise Umzonung des Grundstücks GB Nr. 91 von der Landwirtschaftszone in eine "Spezialbauzone für Reitanlagen RA" wird genehmigt.

2.

Die Ergänzungen der Bauordnung (neuer Artikel 35bis und Ergän­ zung Art. 2 Bst. a) werden genehmigt.

3.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach erfolgter Mitteilung beim Obergericht des Kantons Schaffhausen Be­ schwerde erhoben werden.

4. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8223 Guntmadingen (der genehmigte Plan "Umzo­ nung" und die Bauordnung werden durch das Planungs- und Na­ turschutzamt versandt) - Baudepartement - Planun s- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Rechtsdienst Baudepartement - Kantonsforstamt - Grundbuchamt - Hochbauamt - Tiefbauamt - Landwirtschaftsamt - Meliorations- und Vermessungsamt - KNHK

DER STAATSSCHREIBER:

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