Nutzungsplanung (1989) Änderung GB 1797
Zonenplan · Neuhausen am Rheinfall
Dokument
- Nummer
- D/Sp/46/16
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Neuhausen am Rheinfall
- Kanton
- Schaffhausen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- Kt. RR
- Beschlossen
- 05.12.2006
- In Kraft seit
- 05.12.2006
Karte
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Text
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Kanton Schaffhausen Regierungsrat
Protokoll vom 5. Dezember 2006 Nr. D/Sp/46/16
Neuhausen am Rheinfall, Zonen planänderung (Parzelle GB Nr. 1797); Genehmigung
1. Der Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall hat am 24. August 2006 eine Zonenplanänderung,
umfassend die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 1797 von· der "Freihaltezone" in
die Zone "Strassen und Wege" beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Septem ber bis 5. Oktober 2006. Es sind keine Rekurse eingegangen.
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Mit Schreiben vom 1. November 2006 ersucht der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall um
Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.
11. 1.
Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG)
bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche
Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo
nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver
fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit
der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.
2.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande ge
kommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG
waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Einwohnerrat wurde die Ände
rung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen
die Zonenplanänderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit er
teilt werden.
111. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n: 1.
Die vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall beschlossene Zonenplanänderung,
umfassend die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 1797 von der "Freihalte
zone" in die Zone "Strassen und Wege", wird genehmigt. 2.
Mitteilung an: - Gemeinderat, 8212 Neuhausen am Rheinfall (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt).
- Baudepartement
- Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat
- Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ---�--
- Tiefbauamt
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- Vermessungsamt - Grundbuchamt
- EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Amt für Grundstücksschätzung
DER S SSCHREIBER: n Dr. Ret�ach
2
Rechtsgrundlagen
SHR 700.100 · Baugesetz · Kanton
SHR 700.101 · BauV · Kanton
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Kanton
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund