Nutzungsplanung (1989) Änderung GB 1797

Zonenplan · Neuhausen am Rheinfall

Dokument

Nummer
D/Sp/46/16
Art
Zonenplan
Gemeinde
Neuhausen am Rheinfall
Kanton
Schaffhausen
Ebene
Gemeinde
Behörde
Gemeinde
Genehmigt durch
Kt. RR
Beschlossen
05.12.2006
In Kraft seit
05.12.2006

Karte

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Text

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Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Protokoll vom 5. Dezember 2006 Nr. D/Sp/46/16

Neuhausen am Rheinfall, Zonen­ planänderung (Parzelle GB Nr. 1797); Genehmigung

1. Der Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall hat am 24. August 2006 eine Zonenplanänderung,

umfassend die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 1797 von· der "Freihaltezone" in

die Zone "Strassen und Wege" beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Septem­ ber bis 5. Oktober 2006. Es sind keine Rekurse eingegangen.

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Mit Schreiben vom 1. November 2006 ersucht der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall um

Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

11. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG)

bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche

Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo­

nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver­

fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit

der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande ge­

kommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG

waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Einwohnerrat wurde die Ände­

rung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen

die Zonenplanänderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit er­

teilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n: 1.

Die vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall beschlossene Zonenplanänderung,

umfassend die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 1797 von der "Freihalte­

zone" in die Zone "Strassen und Wege", wird genehmigt. 2.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8212 Neuhausen am Rheinfall (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt).

- Baudepartement

- Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat

- Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ---�--

- Tiefbauamt

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- Vermessungsamt - Grundbuchamt

- EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Amt für Grundstücksschätzung

DER S SSCHREIBER: n Dr. Ret�ach

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